Archiv: Diener des Landes

Wussten Sie, dass es zwischen 1831 und 1918 ein Ministerium für königliche Angelegenheiten in Sachsen gab? Es handelte sich dabei um eine königliche Privateinrichtung, die von der Verfassung nicht vorgesehen war. Sehr wohl vorgesehen sind die Ministerien, die im Freistaat heute die Politik bestimmen. Sie unterstützen den Ministerpräsidenten bei der Wahrnehmung seiner politischen Aufgaben, beaufsichtigen die ihnen nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen und erfüllen eigenständig Verwaltungsaufgaben. In jedem Ministerium gibt es mindestens einen, in seltenen Füllen auch zwei Staatsminister. Wir stellen Ihnen die zehn Minister und Ministerinnen und ihren Chef genauer vor!