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Krankenhausaufenthalt muss nicht geprüft werden

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Vertragsärzte nicht vor jeder Arzneimittelverordnung prüfen müssen, ob der jeweilige Patient sich aktuell zur Behandlung im Krankenhaus befinde und dort seine Medikamente erhalte. Im verhandelten Fall hatte eine Krankenkasse einen Hausarzt auf Schadensersatz verklagt, nachdem dieser einer Patientin blutdrucksenkende Medikamente verordnet hatte, obwohl sich die Patientin zu der Zeit in stationärer Behandlung befand. Nachdem bereits die gemeinsamen Prüfgremien von Krankenkassen und Ärzten den Antrag der Krankenkasse auf Schadenersatz in Höhe von 324,66 Euro abgelehnt hatten, blieb auch die anschließende Klage vor dem Sozialgericht Rheinland-Pfalz erfolglos, da dieses die Klage zurückwies.