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Höheres Honorar mit richtiger Begründung

Viele Ärzte nutzen den in der GOÄ vorgegebenen Gebührenrahmen bei der Abrechnung ihrer privatärztlichen Leistungen nicht voll aus und rechnen stattdessen maximal mit den dort angegebenen Schwellenwerten ab. Eine Überschreitung dieser Regelhöchstsätze und somit die Abrechnung des je nach Leistungsart bis zu 3,5-fachen Satzes ist jedoch durchaus möglich. Sie muss lediglich schriftlich begründet werden und dabei verständlich und nachvollziehbar sein. Verschenken Sie daher kein Honorar und prüfen Sie, ob bei der Abrechnung einer Leistung nachvollziehbare Gründe für die Ansetzung des Höchstsatzes vorliegen. 

Dies kann der Fall sein, wenn die Leistung hinsichtlich Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand oder in Bezug auf die Umstände der Ausführung von der üblichen Norm abweicht. Ein erhöhter Zeitaufwand kann beispielsweise mit den mangelhaften Deutschkenntnissen eines ausländischen Patienten und eine erhöhte Schwierigkeit z. B. durch das komplexe Beschwerdebild bei Multimorbidität begründet werden. Formulieren Sie Ihre Begründung möglichst objektiv und nur auf die konkrete Leistung bezogen, bleiben Sie beim Beschwerdebild des Patienten und seiner besonderen Konstitution und verzichten Sie dabei auf allgemeine Formulierungen wie „sehr schwierig" oder „besonders zeitaufwändig“.