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Wassertests – Ihre Pflichten als Praxisbesitzer

Als Praxisbesitzer tragen Sie die Verantwortung für das Qualitätsmanagement und somit auch für den Teilbereich des Hygienemanagements in Ihrer Praxis. Dazu gehört die Erstellung eines Hygieneplans, der u. a. auch die Festlegung der mikrobiologischen Trinkwasserkontrollen beinhaltet. Um zu vermeiden, dass hierbei Keime im Wasser festgestellt werden, sollten Sie insbesondere darauf achten, dass Perlatoren gereinigt bzw. alte ausgetauscht werden, dass der Wasserstrahl nicht direkt auf den Syphon gerichtet wird, dass Waschbecken-Überläufe in direkter Nähe zu infektionssensiblen Arbeitsflächen vermieden bzw. verschlossen werden, dass ein- bis zweimal wöchentlich die Leitungen gespült und Wisch- und Reinigungswasser nicht am Handwaschbecken entleert wird und dass die Warmwassertemperatur am Speicher möglichst 60 °C und an der Entnahmestelle 55 °C beträgt. Insoweit in Ihrer Praxis medizinische Anwendungen mit Trinkwasser stattfinden, muss einmal im Jahr eine Beprobung nach der Trinkwasserverordnung inklusive Pseudomonas aeruginosa durchgeführt werden, so z. B. bei der Medizinprodukteaufbereitung, bei Endoskopien sowie bei Ohrspülungen. Bei Letzteren sollte die Trinkwasserüberwachung laut Anlage 4 zur Trinkwasserverordnung sogar noch engmaschiger durchgeführt werden. Des Weiteren sind Trinkwasserbrunnen ebenfalls einmal jährlich zu beproben, die Standzeit des Wassers bei Water Coolern sollte maximal 14 Tage betragen und auch das Warmwasser von Personalduschen sollte regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Die geforderten Überprüfungen dürfen nur von dafür zugelassenen Laboren durchführt werden und die Einhaltung ist im eingangs erwähnten Hygieneplan zu dokumentieren.