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Mehr Geld für MFA und Azubis

In der Frage der Neuregelung der Tarifverträge hat sich die Ärzteseite mit den Medizinischen Fachangestellten auf eine Erhöhung des Tarifgehalts und die Aufstockung der betrieblichen Altersvorsorgegeeinigt. Der neue Gehaltstarifvertrag gilt rückwirkend zum 1. April 2016 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er ist zwingend anzuwenden in Fällen, in denen beide Seiten tariflich gebunden sind,also wenn der Arbeitgeber im Arbeitgeberverbund organisiert und der Mitarbeiter Gewerkschaftsmitglied ist. Außerdem gelten die Erhöhungen für Mitarbeiter, in deren Arbeitsverträgen auf den jeweils gültigen Tarifvertrag Bezug genommen wird oder denen bisher alle Tariferhöhungen gewährt wurden. Die Gehälter der MFA werden linear um 2,5 Prozent angehoben, das Einstiegsgehalt in der Tätigkeitsgruppe I liegt somit nun bei ca. 1.725 Euro pro Monat. Um den Beruf für Einsteiger noch attraktiver zu machen, hat man sich zudem auch auf eine Erhöhung der Gehälter der Auszubildenden geeinigt. Diese erhalten jetzt in allen drei Ausbildungsjahren 30 Euro mehr als bisher, verdienen also künftig 730 Euro im ersten, 770 Euro im zweiten und 820 Euro im dritten Jahr. Eine zusätzliche Erhöhung wurde auch bei der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Hier gibt es beim Arbeitgeberbeitrag einPlus von 10 Euro pro Monat für Vollzeitkräfte sowie fürTeilzeitkräfte mit 18 und mehr Wochenstunden. Der Beitrag für diese beträgt somit künftig 76 Euro pro Monat. Für Auszubildende nach der Probezeit und Teilzeitkräfte mit weniger als 18 Wochenstunden wird der Beitrag um 5 Euro pro Monat auf künftig 53,00 Euro bzw. 43,00 Euro erhöht. Insgesamt betrachtet ergibt sich somit bei dem Tarifabschluss ein Plus von ca. 3 Prozent.