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E-Health-Gesetz kommt

Der Bundesrat hat im vergangenen Dezember das sogenannte „E-Health-Gesetz“ gebilligt, mit dem elektronische Kommunikationsverfahren in die medizinische Versorgung eingeführt werden sollen. Ziel ist die bessere digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen und die schnellere Abrufbarkeit von Patientendaten, um auch in Notfällen sichere und effektive Behandlungen zu ermöglichen. Nach einem straffen Zeitplan war nun zunächst ab dem 1. Juli 2016 die flächendeckende Einführung derelektronischen Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten innerhalb von zwei Jahren vorgesehen. Des Weiteren haben Versicherte, die mindestens drei rezeptpflichtige Medikamente einnehmen, ab Oktober 2016 Anspruch auf einenMedikationsplan, in dem neben den rezeptpflichtigen Präparaten auch die OTCMedikamente sowie die verwendeten Medizinprodukte des Patienten aufgeführt werden. Der Medikationsplan wird zunächst papierbasiert eingeführt, soll aber ab 2018 auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abrufbar sein. Ärzte müssen Versicherte über diesen Anspruch informieren und Apotheker sind bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung des Medikationsplans verpflichtet. Ebenfalls ab 2018 sollen auf Patientenwunsch Notfalldaten wie z.B. Allergien oder Vorerkrankungen auf der eGK gespeichert werden. Ab 2019 soll die neu in das Gesetz aufgenommene elektronische Patientenakte als freiwillige Anwendung für Versicherte zur Verfügung stehen.