• Januar 05, 2024
  • 3205 Aufrufe

Von Ratenzahlung bis P-Konto: Strategien für Schuldner in finanzieller Not

Die Zahl der überschuldeten Privatpersonen in Deutschland lag im Jahr 2022 bei rund 5,88 Millionen (Quelle: Statista, 2023). Die Ursachen für Überschuldung sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen, eine Trennung oder Scheidung, Krankheit, steigende Wohnkosten, Bildungsdefizite und vieles mehr. Steigende Lebenshaltungskosten stellen viele Haushalte vor finanzielle Herausforderungen und im schlimmsten Fall droht erst das Mahnverfahren und am Ende die Zwangsvollstreckung. Doch nicht immer muss der Weg in die Pfändung führen. 

Was ist eine Pfändung?

Eine Pfändung ist eine Maßnahme, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Dabei werden Gegenstände, Vermögenswerte oder Forderungen eines Schuldners durch den Staat beschlagnahmt, um offene Ansprüche eines Gläubigers zu befriedigen. Man unterscheidet zwischen der Sachpfändung, bei der zum Beispiel Autos, Möbel oder Elektrogeräte beschlagnahmt werden, der Kontopfändung, der Lohnpfändung und der Taschenpfändung. Bei letzterer können Bargeld, Schmuck und Uhren sofort konfisziert werden.

Der Pfändung vorbeugen

Jeder Pfändung gehen Mahn- und Vollstreckungsbescheide voraus. Darin wird der Schuldner zur Zahlung aufgefordert und über das weitere Vorgehen informiert. Sind die Forderungen berechtigt, sollten die ausstehenden Schulden sofort beglichen werden, um eine Pfändung zu vermeiden. Manche Gläubiger beauftragen auch ein Inkassobüro, das sich um die Beitreibung der offenen Rechnungen kümmert. Anke Blietz, Chief Operating Officer bei Lowell in DACH, weiß, dass dann proaktives Handeln und offene Kommunikation gefragt sind: „Schuldner sollten unbedingt sofort reagieren und Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufnehmen. Das Inkassounternehmen tritt dann als Vermittler auf, um die beste Lösung für für Schuldner und Gläubiger zu finden. Oft ist es bei Zahlungsschwierigkeiten beispielsweise möglich, einen Zahlungsaufschub zu vereinbaren oder den geforderten Betrag in Raten abzuzahlen.“ 

Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos

Ist der Schuldner aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage, seine Rechnungen zu begleichen und droht ihm die Pfändung seines Kontos, kann er sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das sogenannte P-Konto stellt sicher, dass ein Teil des monatlichen Einkommens vor dem Zugriff durch die Zwangsvollstreckung geschützt ist. Damit wird sichergestellt, dass dem Schuldner jeden Monat ein bestimmter Freibetrag zur Verfügung steht. Wird eine Taschen- oder Sachpfändung durchgeführt, empfiehlt es sich, zu kooperieren. Denn Gegenstände, die einmal mit dem Pfändungssiegel, dem so genannten Kuckuck, versehen wurden, dürfen nicht mehr benutzt werden. Wenn es keinen anderen Ausweg gibt, kann auch eine Privatinsolvenz in Betracht gezogen werden, um eine Pfändung abzuwenden und sich finanziell neu aufzustellen. In jedem Fall sollte in solchen Fällen der Rat von fachkundigen Institutionen eingeholt werden. Banken, Schuldenberater und Verbraucherschutzorganisationen sind dafür sicher gute Adressen.

Übrigens: Die Kosten für eine Zwangsvollstreckung trägt der Schuldner. Sie werden zur Hauptforderung hinzugerechnet und bestehen unter anderem aus Anwalts- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Gebühren für den Gerichtsvollzieher.