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Abbau von Steuerprivilegien zwingt zum Umdenken

Disy sagt, wie Sie trotzdem sparen können

 

Fürs Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen. Familie Meyer, Vater Steffen, Mutter Anna und die zwei Kinder Max und Moritz wollen zur Alterssicherung gerne ein Häuschen im Grünen. Doch die Wünsche sind bei allen verschieden. Vater Meyer, selbständiger Arzt, will ein schickes neues Einfamilienhaus und fragt sich, welche Fördermöglichkeiten es dafür gibt. Er weiß, dass die Familie für den Bau von neuen Häusern die Eigenheimzulage beantragen kann. Nur wie lange wird es diese Zulage noch geben und erfüllen die Meyers die notwendigen Voraussetzungen, um die Zulage zu bekommen. Mutter Meyer, Angestellte, möchte hingegen ein altes, vielleicht noch sanierungsbedürftiges Haus. Auch denkmalgeschützte Häuser schließt sie nicht aus. Sie überlegt, ob sie das Haus ganz allein nutzen, oder vielleicht vermieten sollen. Frau Meyer stellt sich ebenfalls die Frage, wie die Familie mit diesem alten Haus Steuern sparen und Zulagen bekommen kann.

 

Die Familie Meyer entscheidet sich für ein altes, denkmalgeschütztes Haus und lässt sich hinsichtlich der steuerlichen Gestaltung beraten. Zunächst geht die Familie davon aus, das Haus ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit Aufwendungen für bestimmte besonders förderungswürdige Baumaßnahmen auf 10 Jahre verteilt steuerlich geltend zu machen. Gefördert werden bei Baudenkmälern die Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Dazu zählen zum einen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und zum anderen auch die Maßnahmen, die zur Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines geschichtlich, künstlerisch oder städtebaulich bedeutenden Gebäudes dienen. Egal für welche Variante sich unsere Familie Meyer entscheidet, wichtig ist, sich die Baumaßnahmen von der zuständigen Denkmalschutz- bzw. Gemeindebehörde genehmigen zu lassen. Ohne diese entsprechende Bescheinigung können die speziellen Steuervorteile für Baudenkmäler und Sanierungsobjekte durch das Finanzamt nicht gewährt werden.

 

Die Meyers haben zwischenzeitlich ein nettes Häuschen gefunden und rechnen sich die Förderung nach den Vorschriften des § 10 f EStG für sich durch. Unsere Familie kann in diesem Beispiel mit gleich bleibenden Einkünften über einen Zeitraum von 9 Jahren jährlich ca. 8.000 EUR Steuern einsparen. Insgesamt stehen der Familie Meyer somit (unverzinst) ca. 72.000 EUR mehr Liquidität zur Verfügung.

 

 

Besonderer Steuervorteil bei Vermietung von Baudenkmalen. Sollten die Meyers das Haus teilweise für eigene Wohnzwecke und teilweise zur Vermietung nutzen, so können sie für den Gebäudeteil, der vermietet wird die erhöhte Absetzung bei Baudenkmalen in Anspruch nehmen. Demnach können die Meyers im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, absetzen. Nach Ablauf der erhöhten Absetzung für Abnutzung werden die weiteren Absetzungsbeträge einheitlich für das gesamte Gebäude ermittelt.

 

Die steuerlichen Vorteile rechnet sich die Familie Meyer wieder an einem Beispiel aus. Sollte die Familie Meyer also eine Wohnung in ihrem Haus vermieten, so sind die Herstellungskosten zunächst höher als bei der Eigennutzung und die Meyers haben die Einnahmen aus der Vermietung in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Die Abschreibungsbeträge für die Fremdvermietung sind jedoch in den ersten 11 Jahren so hoch, dass die Familie eine erhebliche Steuerersparnis verzeichnet und damit zusätzliche Liquidität erzielt. Im obigen Beispiel spart die Familie im Erstjahr ca. 10.000 EUR ein. Diese Steuerersparnis haben die Meyers für die nächsten 7 Jahre. Danach steht die geminderte Absetzung für Baudenkmäler zur Verfügung.

 

SPD und Union streben ab 2007 den Abbau von Steuerprivilegien an.

 

Erste Vorschläge für eine Streichliste liegen mit dem kürzlich veröffentlichten Koalitionsvertrag vor. Betroffen wären Privathaushalte, aber auch Firmen. Allerdings bleibt abzuwarten, inwieweit sich die geplanten Änderungen in tatsächlichen Gesetzesänderungen wieder finden werden. Eine endgültige Einigung steht demnach noch aus. Die bisherigen Vorschläge reichen vom geringeren Sparerfreibetrag, dem Wegfall der Entfernungspauschale in den ersten 20 Kilometern, über einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag bis hin zum Komplett-Wegfall der Eigenheimzulage schon ab 2006. Für Firmen wird vorgeschlagen, Vorratsbewertungsvorschriften zu ändern oder die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen abzuschaffen.

 

Viele der bisher häufig genutzten Möglichkeiten um Steuern zu sparen werden dadurch obsolet. Gleichzeitig wird die Notwendigkeit einer umfassenden privaten Altersvorsorge immer offensichtlicher. Eine bei vielen beliebte Möglichkeit der Altersvorsorge ist die Investition in Wohneigentum und die damit verbundene Nutzung von (derzeitigen) steuerlichen Vorteilen. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Eigenheimzulage vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation nicht mehr Lange bestand haben wird. Wer Steuern sparen will muss deswegen umdenken und neue Wege gehen. Am Beispiel der Familie Meyer stellen wir deswegen ein Modell vor, mit dem auch zukünftig private Altersvorsorge und die Reduktion der Steuerlast sinnvoll miteinander verbunden werden können.

 

Persönliche Lebenssituation bestimmt die richtige Altersvorsorge

Um seine Altersvorsorge sollte sich heutzutage jeder einzelne Gedanken machen. Die gesetzliche Altersversorgung wird für kaum einen Menschen ausreichen um den derzeitigen Lebensstandard zu halten. Das Beispiel der Familie Meyer ist eine sinnvolle Möglichkeit der privaten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Steuerersparnis. Allerdings muss bei derartigen Modellen immer die persönliche Lebenssituation beachtet und in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt werden. Ihr Steuerberater sollte Ihnen genau darstellen können, wie sich beispielsweise der Kauf einer Immobilie für Sie steuerlich auswirkt

 

(Disy Men Winter 2005/06)