• Januar 25, 2023
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Finanzsenator Dr. Dressel appelliert an säumige Steuerpflichtige: Nutzen Sie die letzte Woche zur Abgabe der Grundsteuererklärung!

Noch eine Woche: Dann ist auch die einmalig bis zum 31.1.2023 verlängerte Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. 423.870 Erklärungen sind in Hamburg abzugeben, bis heute Morgen sind 287.634 Erklärungen eingegangen, rund 2/3 davon via Elster, rund 1/3 auf Papier bzw. über eine elektronische Schnittstelle der Steuerberater. Die Zahlen bedeuten auch: Noch immer haben über 30 % der in Hamburg Grundsteuerpflichtigen ihre Erklärung nicht abgegeben. Aber die Hamburger Steuerpflichtigen haben aufgeholt: War Hamburg bei der Rücklaufquote lange im Mittelfeld, liegt die Hansestadt nunmehr in der Spitzengruppe im Ländervergleich bei den abgegebenen Erklärungen  Die Steuerverwaltung hat kurz vor Ablauf der Abgabefrist die Kommunikation noch einmal intensiviert – zuletzt mit Grundsteuer-Sprechstunden mit dem Finanzsenator in allen Bezirken mit vielen positiven Rückmeldungen.

Finanzsenator Andreas Dressel: „Ich appelliere an alle, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, die letzte Woche zu nutzen! Hamburg hat ein einfaches Modell der Grundsteuer gewählt, die Erklärung ist nur einmalig und nicht wie in anderen Ländern alle sieben Jahre abzugeben. Wir bieten mehrere vergleichsweise einfache Möglichkeiten der Erklärungsabgabe an. Wir haben viel informiert, viel kommuniziert und erklärt. Deshalb haben wir uns in der Finanzministerkonferenz darauf verständigt: Es gab und gibt diese eine einmalige allgemeine Fristverlängerung. Eine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Feststellungserklärungen über den 31. Januar 2023 hinaus wird aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben nur im absoluten Ausnahmefall und lediglich grundstücksbezogen sowie mit konkreter Einzelfallbegründung möglich sein. Die Erklärungsabgabe kann gegebenenfalls mit einem Zwangsgeld erzwungen werden. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung kann das Finanzamt die Daten schätzen und einen Verspätungszuschlag festsetzen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung bleibt aber auch nach einer erfolgten Schätzung bestehen. Also alles überzeugende Gründe, sich noch einen Ruck und die Erklärung noch rechtzeitig abzugeben.“

Nach der im Herbst erfolgten Fristverlängerung war die umfassende Informationskampagne der Finanzbehörde in eine weitere Runde gegangen. Seit November hat Senator Andreas Dressel gemeinsam mit einem Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des für die Grundsteuer zuständigen Finanzamtes und der Finanzbehörde mit einem Infomobil an Finanzämtern in allen sieben Hamburger Bezirken Station gemacht, um über die neue Grundsteuer zu informieren und Fragen zu beantworten. Seit Jahresbeginn standen nochmals 5 Termine auf dem Programm.

Die Grundsteuererklärung für die neue Hamburgische Grundsteuer ist bis 31. Januar 2023 möglichst über das Online-Portal Mein ELSTER (www.elster.de) abzugeben. Wer das technisch oder zeitlich nicht schafft, kann auf der zentralen Webseite www.grundsteuer-hamburg.de die Formulare als pdf herunterladen, am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz, Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg einreichen. Daneben ist eine Abgabe auch komplett auf Papier möglich; die Formulare können in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter abgeholt werden. Zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung stehen weiter umfassende Informationsangebote und Anleitungen im Internet www.grundsteuer-hamburg.de bereit. Dort finden Eigentümerinnen und Eigentümer zum Beispiel einen Erklärfilm, der kurz und anschaulich zeigt, wie die Erklärung für typische Standardfälle (z. B. Einfamilienhaus und Eigentumswohnung) für Hamburger Grundstücke auszufüllen ist. Außerdem gibt es eine ELSTER-Schritt-für-Schritt-Anleitung, die mit Text und Grafik detailliert durch den gesamten Ausfüllprozess führt sowie einen umfangreichen Fragen/Antworten-Katalog. Über den Telefonischen Hamburg Service (040/115) bekommt man zudem auch ohne Termin eine telefonische Unterstützung bei allgemeinen Fragen rund um die Grundsteuer-Reform in Hamburg.

Senator Dr. Dressel: „Das Ausfüllen von Steuerformularen macht keinen Spaß, es muss aber leider sein. Unsere Steuerverwaltung hat vielfach keine aktuellen Daten zu Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Grundstücken und Gebäuden. Soweit bei anderen Behörden solche Daten liegen, dürfen wir sie aus Rechtsgründen nicht nutzen bzw. können nicht automatisiert auf sie zugreifen. Wir müssen aber die Verpflichtungen des Bundesverfassungsgerichts zu einer realistischen aktuellen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer einhalten - die Steuerverwaltung genauso wie die Steuerpflichtigen. Natürlich werden Bund und Länder auch selbstkritisch das Verfahren zur Grundsteuer im Nachgang überprüfen – da kann man sicher vieles besser machen. Aber jetzt müssen wir den eingeschlagenen Weg zu Ende gehen. Die deutschen Kommunen sind auf die Einnahmen von 14 Mrd. Euro bei der Grundsteuer zwingend angewiesen – nicht mehr und nicht weniger!"

Was passiert, wenn Steuerpflichtige nicht abgeben? Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist eine Feststellungserklärung i. S. d. §§ 149 ff. der Abgabenordnung, deswegen kann die Erklärungsabgabe ggf. mit einem Zwangsgeld erzwungen werden. Dieses Zwangsgeld würde in jedem Fall vorher vom Finanzamt mit einem Schreiben angekündigt. Ggf. werden säumige Steuerpflichtige auch zuvor nochmals an ihre Abgabepflicht erinnert. Im schlimmsten Fall kann ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro betragen. Darüber hinaus kann bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden Der Zuschlag beträgt 25 Euro pro angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung kann das Finanzamt die Daten schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung bleibt jeweils bestehen.