• Januar 17, 2022
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Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen im Schulbetrieb

Testpflicht jetzt auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler, Testfrequenz jetzt drei Mal pro Woche

 

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in Hamburg werden die Sicherheitsmaßnahmen für den Schulunterricht noch einmal erhöht. Statt wie früher zwei Mal sollen sich Schülerinnen und Schüler künftig drei Mal in der Woche in der Schule unter Aufsicht mit einem Schnelltest testen. Diese Testpflicht wird zudem auch auf geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler ausgeweitet. Im Sportunterricht in der Sporthalle ist zudem künftig eine medizinische Maske zu tragen. Und für viele schulische Veranstaltungen gilt jetzt die „2G-plus-Regel“.

Bildungssenator Ties Rabe: „Die fünf zentralen Bausteine des schulischen Corona-Sicherheitskonzepts werden dadurch noch einmal verbessert und gelten weiter: regelmäßiges Testen, Maskenpflicht in allen Schulgebäuden, Stoß- und Querlüften in allen Innenräumen alle 20 Minuten, Impfkampagne und mobile Luftfilteranlagen für Klassen- und Fachräume.“

Testpflicht auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler

Spätestens ab dem 17. Januar 2022 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler in der Schule testen, auch wenn sie bereits geimpft oder genesen sind. Bislang waren diese Schülerinnen und Schüler von der Testpflicht ausgenommen, haben aber in der Regel freiwillig teilgenommen. Diese Änderung ist notwendig, weil die Omikron-Variante auch einfach und doppelt geimpfte Personen infizieren und von ihnen übertragen werden kann. Da die allerwenigsten Schülerinnen und Schüler bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, schafft die generelle Testpflicht deutlich mehr Sicherheit. Überdies trägt die Testpflicht dazu bei, dass weiterhin alle Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule an 2G-plus-Veranstaltungen teilnehmen können, ohne ein zusätzliches Testergebnis vorlegen zu müssen. Ohne eine solche schulische Testpflicht müssten Schülerinnen und Schüler künftig bei jedem Besuch einer 2G-plus-Veranstaltung einen Test durchführen und nachweisen.

Dauerhaft drei statt zwei Tests pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler

Aufgrund der Dynamik der Pandemie und um die Sicherheit an Schulen zu verbessern, sollen sich künftig alle Schülerinnen und Schüler drei Mal in der Woche jeweils montags, mittwochs und freitags mittels Schnelltest in der Schule unter Aufsicht testen. Mit den zurzeit ausgelieferten 4,8 Millionen neuen Schnelltests steht dafür ein sehr guter Schnelltest in ausreichender Zahl zur Verfügung. Zusätzlich wird die Schulbehörde weitere Tests nachbestellen, um die höhere Testfrequenz abzusichern. Die geltenden Ausnahmeregelungen bleiben bestehen, beispielsweise können Schülerinnen und Schüler die schulischen Tests auch durch einen nachgewiesenen Test aus einem der bestehenden Testzentren ersetzen.

2G-plus für viele schulische Veranstaltungen

Die vom Senat beschlossene 2G-Plus-Regelung für viele Bereiche des öffentlichen Lebens gilt ab dem 17. Januar 2022 auch für solche Schulveranstaltungen, die nicht ausdrücklich im Schulgesetz verpflichtend vorgeschrieben sind, beispielsweise Vorträge oder Informationsabende. Ab Montag dürfen außerschulische Besucherinnen und Besucher daran nur noch teilnehmen, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind und zudem ein negatives Testergebnis vorweisen. Lediglich geboosterte Personen sind von der Testpflicht befreit. Schülerinnen und Schüler sind aufgrund ihrer neuen Testpflicht von dieser Regel ausgenommen. Tage der offenen Tür sollten in der aktuellen Situation digital durchgeführt werden. Für Termine und Veranstaltungen, die aufgrund ihrer Bedeutung ausdrücklich im Schulgesetz verankert sind, greift die oben aufgeführte Regelung nicht. Dazu gehören u. a. Gremiensitzungen wie Klassen- oder Zeugniskonferenzen, Lernentwicklungsgespräche und die Anmeldung zur 1. Klasse. Hier gilt in jedem Fall die Maskenpflicht, zusätzlich sollten die Beteiligten geimpft, genesen oder getestet sein.

Sportunterricht in Innenräume nur noch mit Maske

Für den Sportunterricht in Innenräumen gilt wieder eine Maskenpflicht. Unter diesen Rahmenbedingungen ist Mannschaftssport zurzeit weiter zulässig. Dabei soll auf Übungen und Aufgaben verzichtet werden, bei denen das Herz-Kreislauf-System in höherem Maße belastet wird. Empfohlen wird – soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen – den Sportunterricht auch in dieser Jahreszeit bei Gelegenheit im Freien durchzuführen. Für den Sport im Freien gilt keine Maskenpflicht, hier soll die Maske abgenommen werden.