- März 28, 2022
- 3417 Aufrufe
„Fair für Alle“ – Finanzbehörde startet Informationskampagne zur neuen Hamburger Grundsteuer – Info-Tour mit Senator Dressel und Team in allen Bezirken
Zur Einführung der neuen Hamburgischen Grundsteuer startet die Finanzbehörde eine breit angelegte Informationskampagne. Zum Auftakt fand heute, 21. März, eine erste Informationsveranstaltung auf dem Gänsemarkt statt. Senator Andreas Dressel wird gemeinsam mit einem Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzbehörde in den kommenden Wochen mit einem Infomobil in allen sieben Hamburger Bezirken unterwegs sein, um die Hamburgerinnen und Hamburger über die neue Grundsteuer zu informieren und Fragen zu beantworten. Die Standorte sind jeweils an den örtlichen Wochenmärkten. Neben Plakaten und Flyern, die in den Hamburger Finanzämtern und Kundenzentren ausliegen werden sind außerdem noch weitere Kanäle Bestandteil der Infokampagne. So finden die Hamburgerinnen und Hamburger auf der Webseite www.grundsteuer-hamburg.de alle Informationen und Hintergründe kompakt und einfach erklärt, etwa über die neue Bewertung der Grundstücke und die nötigen Daten, die die Eigentümerinnen und Eigentümer dafür in diesem Jahr abgeben müssen.
Senator Dr. Andreas Dressel: „Wir gehen jetzt mit einer breit aufgestellten Infokampagne zur neuen Grundsteuer in den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Unser neues Hamburger Grundsteuer-Modell ist einfach, transparent und aufkommensneutral – es ist wie der Leitsatz unserer Kampagne: „Fair für Alle“. Gleichwohl bringt eine solche Reform aber natürlich viele Neuerungen und Fragen mit sich, dies gilt zum Beispiel für die im Sommer startende Feststellung der Grundsteuerwerte, zu der alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer aufgerufen sind. Darüber informieren wir auf den vielen verschiedenen Kanälen, bieten Hilfestellungen und geben Antworten. Ich freue mich auf viele interessante Gespräche und den Austausch mit den Hamburgerinnen und Hamburgern in den nächsten Wochen!“
Termine der Info-Tour:
Stadtteil | Ort | Tag | Uhrzeit |
Auftaktveranstaltung Gänsemarkt | Gänsemarkt | Mo, 21.03.2022 | 11:30 bis 12:30 |
Volksdorf | Halenreie/ Kattjahren | Mi, 23.03.2022 | 8.00 bis 12.00 |
Uhlenhorst | Immenhof | Fr, 25.03.2022 | 8.30 bis 12:00 |
Langenhorn | Langenhorner Markt | Di, 29.03.2022 | 14:00 bis 18.00 |
Neustadt | Großneumarkt | Mi, 30.03.2022 | 8.30 bis 12:00 |
Fuhlsbüttel | Ratsmühlendamm | Mi, 06.04.2022 | 8.30 bis 12:00 |
Blankenese | Blankeneser Bahnhofstraße | Fr, 08.04.2022 | 8.00 bis 12.00 |
Rahlstedt | Rahlstedter Bahnhofstraße | Mi, 20.04.2022 | 8.00 bis 12.00 |
Groß Flottbek | Osdorfer Landstraße | Mi, 27.04.2022 | 8.00 bis 12.00 |
Bergedorf | Chrysanderstraße | Fr, 29.04.2022 | 8.00 bis 12.00 |
Wandsbek | Quarree | Mi, 04.05.2022 | 8.00 bis 12.00 |
Eidelstedt | Alte Elbgaustraße | Mi, 11.05.2022 | 8.30 bis 12.00 |
Harvestehude | Isemarkt / Isestraße | Fr, 13.05.2022 | 8.30 bis 12.00 |
Harburg | Sand / Schloßmühlendamm | Mi, 18.05.2022 | 8.00 bis 12.00 |
Niendorf | Tibarg | Do, 19.05.2022 | 8.30 bis 12.00 |
Neugraben | Neugrabener Markt | Do, 02.06.2022 | 8.00 bis 12.00 |
Hintergrund:
Im Zuge der bundesweit notwendig gewordenen Grundsteuerreform hat sich Hamburg für ein eigenes Modell entschieden, das der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt besser gerecht wird. Hamburg setzt dafür auf das sogenannte „Wohnlagemodell“. Beim hamburgischen Wohnlagemodell wird die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Es wird bei der Wohnlage zwischen „normaler“ und „guter“ Wohnlage unterschieden. Grundlage hierfür ist das bekannte und beim Mietenspiegel-Verfahren bewährte Hamburger Wohnlagenverzeichnis.
Die neue Grundsteuer wird zwar erstmals 2025 erhoben, doch bereits in diesem Jahr müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv werden. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgrundstücken eine so genannte Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. Die erforderlichen Angaben sind jedoch überschaubar, da das Hamburgische Grundsteuergesetz eine vereinfachte grundsteuerliche Bemessungsgrundlage vorsieht. So sind neben der jeweiligen Steuernummer und Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstück, Adresse), lediglich Angaben zu den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern mit ihren jeweiligen Anteilen, zur Grundstücksgröße und zu den Wohn- und Nutzflächen der aufstehenden Gebäude zu machen. Schon jetzt stehen auf der Seite www.grundsteuer-hamburg.de detaillierte Anleitungen, wie die Erklärung ausgefüllt werden muss, bereit. Bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres soll diese dann möglichst auf elektronischem Weg über das Online-Portal www.elster.de abgegeben werden.