• Dezember 10, 2021
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Extrem artenreich – Heimfelder Holz ist jetzt Naturschutzgebiet

Der Senat hat heute das rund 88 Hektar große Heimfelder Holz als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Damit sind forstwirtschaftliche Maßnahmen wie etwa Rodungen nicht gestattet. Da in dem Wald seltene Käfer-, Vogel- und Fledermausarten zu Hause sind, hat er einen hohen naturschutzfachlichen Wert.

Das Heimfelder Holz ist das nunmehr 37. Naturschutzgebiet in Hamburg. Damit beträgt die unter strengem Naturschutz gestellte Fläche in Hamburg 9,83 Prozent – so viel wie in keinem anderen Bundesland. 

Umweltsenator Jens Kerstan: „Das Heimfelder Holz ist aus naturschutzfachlicher Sicht eine spannende und wertvolle Fläche. Hier gibt es einen alten Mischwald-Baumbestand. Der Wald ist Lebensraum für Fledermaus-, Vogel- und Käferarten, die vom Ausstreben bedroht sind, und außerdem für seltene Pflanzen. Deswegen haben wir das Gehölz vor Rodungen bewahrt und jetzt endgültig geschützt.“ 

Durch das Verbot, auf der sichergestellten Fläche waldbauliche Maßnahmen vorzunehmen, wurde das wertvolle Gebiet für den Naturschutz gesichert und vor einer Verschlechterung des Zustands geschützt. 2020 wurden Kartierungen der Biotope und der Artengruppen holzbewohnende Käfer, Vögel und Fledermäuse durchgeführt.

Extrem artenreich stellten sich die Käfer mit 440 Arten dar, von denen 122 Arten auf der Roten Liste (RL) stehen. Besonders hervorzuheben ist dabei das Vorkommen von zwei sogenannten „Urwaldrelikt-Arten“, die Indikatorarten für eine hohe Strukturqualität und Habitatkontinuität darstellen. Es ließen sich außerdem 37 Brutvogelarten nachweisen, unter denen der Mittelspecht als anspruchsvolle Zeigerart für Totholz- und Strukturreichtum bisher aus Harburg nicht als Brutvogel bekannt war. Bemerkenswert ist hierbei auch der Nachweis von Waldkauz und Hohltaube, die große Baumhöhlen zur Brut benötigen. 

Außerdem konnten Vorkommen von mindestens elf der vierzehn in Hamburg vorkommenden Fledermausarten ermittelt werden. Fledermäuse sind im Anhang IV der der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gelistet und deshalb nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Hierbei konnte auch unsere größte Fledermaus, das in Hamburg bisher als ausgestorben/verschollen geltende Große Mausohr (RL 0) nachgewiesen werden. Die Baumfledermäuse Braunes Langohr, Große Bartfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler, Fransen-, Rauhaut- und Wasserfledermaus kommen ebenfalls in dem vorläufig sichergestellten Gebiet vor.

Jeder Baum mit entsprechenden Strukturen (Höhlen, Risse, abplatzende Rinde o.ä.) kann grundsätzlich von Fledermäusen bewohnt werden, ohne dass dies immer von außen zu erkennen ist. Die Quartierbäume müssen deshalb geschützt werden, da die Tiere im Falle einer Nutzung den Aufschlag des Stammes auf die Erde kaum überleben können.