• März 28, 2022
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 #HamburgsBezirke – Demokratische Teilhabe und Beteiligungsverfahren ausbauen 

Damit einheitliche Bürgerbeteiligungsverfahren auf Bezirksebene künftig besser umgesetzt werden können, soll unter anderem eine interne digitale Plattform in der Verwaltung eingerichtet werden, auf der alle Angebote und Informationen gebündelt werden. Das hat der Senat nun beschlossen. Außerdem wird ein Fortbildungskonzept erarbeitet, um Mitarbeiter:innen systematisch darin zu schulen, diese Bürgerbeteiligungsverfahren erfolgreich zu konzipieren, durchzuführen und auszuwerten. Eine weitere zentrale Maßnahme ist der Ausbau des Digitalen Partizipationssystems (DIPAS), auf dem sich alle Hamburger:innen niedrigschwellig und digital an ausgewählten städtischen und bezirklichen Planungen beteiligen können. Die Maßnahmen wurden von einer Arbeitsgruppe entwickelt, die sich seit April 2021 mit dem Thema befasst. Auch frei zugängliche Live-Streams für Bezirksversammlungen und Ausschüsse während der Corona-Pandemie sind bereits Teil einer bürger:innennahen Bezirkspolitik geworden. Insgesamt stellt die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) Gelder in Höhe von 360.000 Euro zur Verfügung.

Bezirkssenatorin Katharina Fegebank: „Wir wollen die Chance ergreifen, um mit unseren bürgernahen, serviceorientierten und digitalen Angeboten einen noch intensiveren Austausch zwischen Bürger:innen und Verwaltung in Hamburg zu schaffen und moderne Instrumente der Bürger:innenbeteiligung zur Verfügung zu stellen und auszubauen. Es ist besonders wichtig, dass nun auch mithilfe der Erfahrungswerte aus der Corona-Pandemie die Optionen der Bürger:innenbeteiligung auf Bezirksebene ein zeitgemäßes und niedrigschwelliges Update bekommen.“ 

Hintergrund

Im Dezember 2020 wurde der Senat von der Hamburger Bürgerschaft ersucht, auch in Zeiten der Corona-Pandemie demokratische Teilhabe und Verfahren professioneller Bürgerbeteiligung in den Bezirken zu ermöglichen. Mit einer Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft wird die Bürgerschaft erstmalig über die beabsichtigten Maßnahmen und deren Umsetzungsstand bis zum 31. Dezember 2021 informiert worden. Darüber hinaus wurden gesamtstädtische Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung von Bürgerbeteiligung(sverfahren) gefordert, sowie eine Übersicht über bestehende Beteiligungsformate, die zur Begleitung von Verfahren im Bereich der Stadtplanung vonseiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zur Verfügung stehen und finanziert werden. Im April 2021 wurde unter Federführung der Ansprechstelle für Bürgerbeteiligung eine entsprechende behördenübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet.