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Unzulässige Gebühren - So holen Sie Ihr Geld zurück

Bereits im Jahr 2014 hatte der BGH entschieden, dass Banken für Verbraucherdarlehen keine Bearbeitungsgebühren erheben dürfen. In konsequenter Übertragung dieser Rechtsprechung auf Darlehensverträge mit Unternehmern hat er nun geurteilt, dass auch hier die Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgeltes eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Die in den entsprechenden Verträgen formularmäßig enthaltene Klausel ist daher nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Die somit zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren können Sie sich von den Banken zurückerstatten lassen. Hierzu müssen Sie jedoch selbst aktiv werden, da die Rückzahlung von den Banken nicht freiwillig erfolgt. Wenn Sie einen Darlehensvertrag im Jahr 2014 oder später abgeschlossen haben, hat eine Rückforderung gute Erfolgschancen. Am besten gehen Sie hierfür wie folgt vor: Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe in Ihrem Darlehensvertrag „Bearbeitungsentgelte“, „Kreditkosten“, „Abschlussgebühren“ oder dergleichen in Rechnung gestellt wurden. Falls ja, beantragen Sie bei der Bank schriftlich deren Rückerstattung. Verweisen Sie dabei auf die entsprechenden BGH-Urteile vom 04.07.2017 und setzen der Bank eine Frist mit konkretem Datum (entsprechende Musterschreiben finden sich im Internet). Aus Nachweisgründen senden Sie das Schreiben am besten vorab per E-Mail oder Fax oder per Einschreiben mit Rückbrief. Sollte die Bank Ihrem Verlangen nicht nachkommen, schalten Sie Ihren Rechtsanwalt ein. Kündigen Sie diesen Schritt durchaus auch schon im Schreiben an. Für die Rückforderung der Gebühren ist es egal, ob der betreffende Kredit noch läuft oder bereits abbezahlt ist.