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Richtgrößenprüfung: Erst nach Beratung droht Regress

Richtgrößenprüfungen können für niedergelassene Ärzte dramatische Folgen haben: Das durchschnittliche Regressvolumen lag in den vergangenen Jahren bei 30 000 Euro, wenn ein Richtgrößenverfahren eingeleitet wurde. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ermittelt. Entsprechend verwundert es nicht, dass in mehreren KBV-Umfragen niedergelassene Ärzte mehrheitlich einen drohenden Regress als eine ihrer "größten Belastungen" und Nachwuchsmediziner als Haupthindernis für eine geplante Niederlassung nannten. Allerdings ist im GKV-Versorgungsstrukturgesetz 2012 der Grundsatz "Beratung vor Regress" verankert worden. Demnach müssen Vertragsärzte bei einer erstmaligen Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mindestens 25 Prozent zunächst individuell beraten werden. Ein Regress darf erst bei einer erneuten Überschreitung in einem späteren Prüfungszeitraum oder bei Ablehnung der Beratung verhängt werden. Dies gilt auch für Verfahren, die am 31. Dezember 2011 noch nicht abgeschlossen waren.