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Erstattungszinsen unterliegen der Einkommensteuer

Muss das Finanzamt einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Erstattung von Einkommensteuer auch Zinsen zahlen, entfällt auf diese selbst ebenfalls Einkommensteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden und damit ein anderslautendes Urteil von Juni 2010 revidiert. In Reaktion auf das damalige Urteil hatte der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz ergänzt, dass Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte steuerbar sind. Zu dieser geänderten Gesetzeslage hatte der BFH nun erstmals zu entscheiden - und bestätigte diese. Es sei keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der neuen Regelungen zu erkennen, da sich beim Bürger noch kein schutzwürdiges Vertrauen auf die Nichtsteuerbarkeit der Erstattungszinsen habe bilden können, so die Argumentation der Münchner Richter. Ob diese und damit auch die Gesetzesänderung Bestand haben wird, muss nun allerdings das Bundesverfassungsgericht klären, da zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.