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Vergütungspflichtige Arbeitszeit oder privat?

Das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit lediglich als die „Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Arbeit“. Aus diversen Arbeitsgerichtsurteilen ergeben sich jedoch konkretere Vorgaben dazu, was genau zur Arbeitszeit und was zum Privatbereich des Arbeitnehmers zählt: So gehört die Zeit für den Weg zur Arbeitsstätte im Allgemeinen nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Wird jedoch ein Angestellter einer Hauptapotheke vorübergehend in einer Filialapotheke eingesetzt, stellt die Wegezeit zum außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Arbeitsort vergütungspflichtige Arbeitszeit dar, wenn der Arbeitnehmer nicht bereits laut Vertrag für beide Apotheken eingestellt ist. 

In Fällen, in denen das Tragen einer Dienstkleidung obligatorisch ist, dem Arbeitnehmer also vom Arbeitgeber abverlangt wird, zählt das Umkleiden zur Arbeitszeit und ist somit vergütungspflichtig. Auch die sogenannte Rüstzeit, die sowohl das Vorbereiten des Arbeitsplatzes (v. a. das Hochfahren des Computers) als auch das Aufräumen nach Schließung der Apotheke und das Zählen der Kasse umfasst, gilt als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Diese definiert sich also nicht über die Öffnungszeiten, sondern darüber, wann tatsächlich Tätigkeiten im Interesse und auf Weisung des Arbeitgebers erbracht werden. Auch Botengänge gehören also zur Arbeitszeit. Sollen diese während der Mittagspause erledigt werden, stellt diese wiederum keine Pause mehr dar. 

Teambesprechungen, die für den Arbeitnehmer verpflichtend sind, zählen ebenso als vergütungspflichtige Arbeitszeit wie verpflichtende innerbetriebliche Fortbildungen, unabhängig davon, ob diese während oder außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden. Nach dem BRTV dürfen Arbeitnehmer zudem ihren Aufenthaltsort während der Pausen frei bestimmen. Müssen Ihre Angestellten die Pause jedoch z. B. im Pausenraum der Apotheke verbringen, um gegebenenfalls bei größerem Kundenantrag aushelfen zu können, zählt diese Pause ebenfalls vollständig als Arbeitszeit, auch wenn es zu keinem Einsatz kommt.