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Ärzteschaft will Digitalisierung des Gesundheitswesens mitgestalten

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens entwickelt sich rasant und berührt viele Kernbereiche des ärztlichen Berufsbilds. Sie hat das Potenzial, sowohl die Prozesse als auch grundsätzliche Prinzipien der gesundheitlichen Versorgung zu verändern.

 

Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat sich intensiv mit den Chancen und Risiken der neuen technischen Möglichkeiten beschäftigt und keinen Zweifel daran gelassen, dass die Ärzteschaft die Veränderungsprozesse aktiv mitgestalten will. Notwendig sei eine Digitalisierungsstrategie, die unter anderem ethische Grundlagen zum Umgang mit neuem Wissen und Methoden schafft, die Rolle digitaler Methoden in der Gesundheitsversorgung sowie Grundsätze des Datenschutzes definiert und Antworten auf offene Finanzierungsfragen bietet.

 

Güte-Siegel für Gesundheits-Apps

Die Delegierten forderten die Einführung eines bundeseinheitlichen Gütesiegels von sogenannten Gesundheits-Apps, das zum Schutz der Patienten Datensicherheit und Datenzuverlässigkeit gewährleisten soll. Notwendig seien zudem standardisierte Verfahren zur Bewertung neuer digitaler Anwendungen. Digitale Gesundheitsanwendungen sollten analysiert und im Hinblick auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und medizinische Qualität bewertet werden. Dadurch solle eine transparente und unabhängige Positivliste über tatsächlich für Patienten und Ärzte sinnvolle digitale Anwendungen geschaffen werden. Die Einführung von digitalen Anwendungen, wie zum Beispiel einer sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte, bietet nach Einschätzung des Ärztetages Chancen zur Verbesserung der Patientenversorgung. Notwendig sei aber, dass die Einführung und Nutzung solcher Anwendungen kontinuierlich wissenschaftlich untersucht und begleitet wird. Auch müsse der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Sicherheit und Anwenderfreundlichkeit von Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssystemen für die Verarbeitung und Nutzung der gesetzlich festgelegten Anwendungen elektronischer Medikationsplan, Notfalldatensatz und elektronische Patientenakte gewährleistet ist.

 

Dr. Franz Bartmann, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer (BÄK) und Vorsitzender des Telematikausschusses der BÄK, zeigte sich überzeugt, dass sich die Rolle der Ärzte hin zu einer weiteren Stärkung der Patientenposition wandeln wird. „Wenn Ärztinnen und Ärzte diese neue Rolle annehmen, werden sie trotz und gerade wegen der zu erwartenden gravierenden technischen Veränderungen für eine gute Patientenversorgung unverzichtbar bleiben.“ Die Delegierten begrüßten grundsätzlich die Möglichkeiten digitaler Anwendungen. Digitalisierung dürfe jedoch nicht zu noch mehr Bürokratie in Klinik und Praxis führen. Der Aufbau der Telematikinfrastruktur sowie der Anschluss von Praxen und Kliniken sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden müsse.

 

Vielfältige Möglichkeiten der Fernbehandlung

Auch beim Thema Fernbehandlungen tut sich einiges. Anders als oftmals vermutet, ist sie keinesfalls durch das ärztliche Berufsrecht generell verboten. Vielmehr ist ein sehr weites Spektrum telemedizinischer Versorgung von Bestandspatienten mit der ärztlichen Berufsordnung vereinbar. In Baden-Württemberg erprobt die Landesärztekammer in einem Modellprojekt die ärztliche Behandlung ausschließlich über Kommunikationsnetze, ohne dass im Vorfeld ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden haben muss. Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, berichtete vor dem Deutschen Ärztetag über die neu geschaffenen Möglichkeiten. Demnach ermöglicht das Modell beispielsweise die Anamnese und Befunderhebung per Telefon. „Wir wollen für unsere Patienten eine moderne und allzeit verfügbare Methode der Kontaktaufnahme, der Beratung, der medizinischen und therapeutischen Hilfe schaffen“, sagte Clever. Mehrere Modellprojekte seien in der Pipeline und würden von der Landesärztekammer geprüft. Ein Kriterienkatalog der Landesärztekammer soll dabei die Einhaltung von medizinischen Standards sowie von Datenschutz- und Qualitätsanforderungen sicherstellen. Der Deutsche Ärztetag hat die Durchführung von Modellprojekten zur Fernbehandlung begrüßt und die Bundesärztekammer aufgefordert zu prüfen, ob die (Muster)Berufsordnung für Ärzte um einen Zusatz ergänzt werden kann, nach dem die Ärztekammern in besonderen Einzelfällen Ausnahmen für definierte Projekte mit wissenschaftlicher Evaluation zulassen können. Dabei müsse aber sichergestellt sein, dass berufsrechtliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

 

Digitale Angebote in Regelversorgung überführen

Die Delegierten des Ärztetages forderten, digitalisierte Versorgungsangebote in die Regelversorgung zu überführen. „Hierbei bieten sich insbesondere telemedizinische Leistungen an, die sich bereits bewährt haben, wie im Fall von chronischer Herzinsuffizienz, Schlaganfällen oder Diabetes mellitus Typ II“, heißt es in einer Entschließung des Ärzteparlaments. Dringend notwendig seien zudem einheitliche und verbindliche Marktzugangsregeln für E-Health-Innovationen, die die Dynamik in diesem Markt widerspiegeln und Deutschland als Standort für E-Health-Lösungen stärken. Hierfür seien auch verbindliche Verfahren zur Zertifizierung neuer Digitaler Anwendungen zu schaffen.