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Vorsorgen ist besser als kurieren

Sachsen ist das einzige Land mit Impfkommission

Vorsorgeuntersuchungen stellen eine wichtige präventive Maßnahme dar. Die Inanspruchnahme der Check-up-Untersuchungen, die auf die Früherkennung von z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenleiden, Diabetes etc. abzielen, hat sich seit 2000 in Sachsen erhöht. Dennoch liegt die Rate im Jahr 2010 mit 23,1 Prozent aller Anspruchsberechtigten sehr niedrig.

Laut Daten des Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, nahmen an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in Sachsen 2010 insgesamt 54 Prozent teil. Im Vergleich mit zurückliegenden Jahren ist diese Quote annähernd konstant geblieben. Insbesondere Frauen bis zu einem Alter von 50 Jahren nehmen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in Anspruch. Sicherlich ist die bis zu 65 Prozent reichende Teilnahmerate mit den häufigen Besuchen beim Gynäkologen zu begründen. Dagegen sinkt die Inanspruchnahme dieser Untersuchungen im höheren Lebensalter. Des Weiteren ist die Rate der Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei den Männern mit insgesamt nur etwa ca. 26 Prozent sehr niedrig.

Hohe Akzeptanz dagegen genießen die kindlichen Vorsorgeuntersuchungen. Im Abschnitt zur Kinder- und Jugendgesundheit sind die Daten dazu dargestellt.

Der Impfkalender der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt einen Überblick über die in Deutschland empfohlenen Impfungen ab dem Säuglingsalter. Die Empfehlungen der STIKO werden in der Foto: djd.de / GlaxoSmithKline Regel einmal jährlich im Epidemiologischen Bulletin des Robert- Koch-Instituts und auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht.

Der Freistaat Sachsen hat als einziges Bundesland eine eigene Impfkommission (SIKO). Diese wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz berufen. Sie beobachtet und diskutiert fortwährend die Entwicklungen im Impfschutz und bei Impfstoffen, verfolgt Veröffentlichungen von Expertengremien und formuliert auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 20 Absatz 3) unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage Empfehlungen für den Freistaat Sachsen. Die Impfempfehlungen der SIKO werden in der "Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe" (VwV Schutzimpfungen) im Sächsischen Amtsblatt amtlich bekannt gemacht.

Die Kosten für allgemein empfohlene Impfungen werden in der Regel von den Krankenkassen oder dem Arbeitgeber übernommen. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht. Wegen der Freiwilligkeit von Impfungen ist ihre Akzeptanz von erheblicher Bedeutung für eine effektive Umsetzung von Impfstrategien. Laut dem Robert-Koch-Institut sind drei bis fünf Prozent der deutschen Bevölkerung Impfgegner.