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Niedrigster Stand der Organspenden seit 20 Jahren

Im vergangenen Jahr hat sich die Organspende erneut rückläufig entwickelt. Bundesweit gab es 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor (2016: 857). Die Anzahl der gespendeten Organe ist um 9,5 Prozent auf 2594 Organe gesunken. Im Jahr 2016 waren es noch insgesamt 2867 Organe, die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) gemeldet und schwer kranken Patienten transplantiert werden konnten.

 

Durch den grenzüberschreitenden Organaustausch liegt die Zahl der transplantierten Organe in Deutschland jährlich etwas über der Summe der entnommenen Organe. Insgesamt 2764 Spenderorgane wurden im vergangenen Jahr erfolgreich verpflanzt und haben Patienten das Leben gerettet oder zu einer besseren Lebensqualität verholfen. Im Vergleichszeitraum 2016 konnten bundesweit noch 3049 Organe transplantiert werden. Die bundesdurchschnittliche Spenderrate lag im Jahr 2017 bei 9,7 Spendern pro eine Million Einwohner. Dabei war die Entwicklung innerhalb der sieben DSO-Regionen sehr uneinheitlich. Die beiden Regionen Bayern und Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) verzeichneten entgegen dem Bundestrend eine Zunahme an Organspenden gegenüber dem Vorjahr von 18 bzw. 12 Prozent. Die Sächsische Landesärztekammer und die DSO sehen die bundesweite Entwicklung schon lange mit Sorge und haben gemeinsam mit den Entnahmekrankenhäusern in Sachsen umfangreiche Analysen zu den möglichen Ursachen durchgeführt.

 

Diese sind zwar vielschichtig, einen zentralen Schlüssel zur Verbesserung der Situation der Organspende sieht die DSO in einer konsequenten Berücksichtigung des Willens zur Organspende im Zuge von Behandlungsstrategien am Lebensende. Auf den Intensivstationen müssen die Ärzte mögliche Spender erkennen und die Koordinierungsstelle informieren. Nur dann können die DSO-Koordinatoren aktiv werden und die Klinikmitarbeiter unterstützen. Die Auswertungen der DSO zeigen, dass bei Therapieentscheidungen am Lebensende die Organspende teilweise nicht in Betracht gezogen wird. Dabei spielen auch Patientenverfügungen eine Rolle, die in Bezug auf die Frage der Organspende keine klare Regelung enthalten und aufgrund des häufig gewünschten Verzichts auf lebensverlängernde intensivmedizinische Maßnahmen eine Organspende vermeintlich ausschließen.