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Gedanken über die Nachfolge im Unternehmen

Erinnern Sie sich an den Tod des vor wenigen Wochen verunglückten Internetmillionärs? Noch nicht einmal eine Woche danach musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Solche Risiken gilt es zu vermeiden. Gerade junge Unternehmer neigen dazu,darauf zu vertrauen, dass sie noch viele Jahre die Geschäfte führen. Der o.g. Fall belehrt uns eines Besseren. Aber auch gestandene Unternehmer sollten sich mit der Frage auseinandersetzen,was würde im Falle des eigenen Todes mit dem Unternehmen passieren und wie können Sie erreichen, dass Ihr Unternehmen bestehen bleibt.

 

Gehen Sie wirklich davon aus, dass Ihre Ehefrau oder Ihre Kinder dieser Aufgabe gewachsen sind? Haben sie schon im Unternehmen mitgearbeitet? Wenn das nicht der Fall war, sollten Sie nicht annehmen, dass es nach einem Unglücksfall nahtlos möglich ist. Wir möchten Ihnen keine Angst machen, aber Sie sensibilisieren, sich mit dem Thema Ihrer Unternehmensnachfolge und Ihrem Testament auseinander zusetzen. Für Sie, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Geschäftspartner ist eine erbrechtliche Regelung aus wirtschaftlichen, strategischen und steuerlichen Gründen sinnvoll. Legen Sie das Augenmerk darauf, die Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten und andererseits Ihre Familie wirtschaftlich abzusichern. So können Sie z.B. einen konkreten Unternehmensnachfolger zum Alleinerben einsetzten und für vorhandenes Sonderbetriebsvermögen erbschaftssteuerliche Privilegien ausnutzen. Die wirtschaftliche Absicherung Ihrer Familie könnte durch Anordnung entsprechender Vermächtnisse erzielt werden. Wenn Sie aber noch nicht wissen, wen Sie als Nachfolger für geeignet halten, dann gibt es auch dafür eine Lösung. In keinem Fall dürfen Sie die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers einem Dritten übertragen. Diese Anordnung wäre unwirksam und damit würde die unerwünschte gesetzliche Erbfolgegelten, welche in vielen Fällen die Zersplitterung des Eigentums am Unternehmen auslöst. Sie könnten selbst einen vorübergehenden Nachfolger als Erben bestimmen und den Übergang an den endgültigen Nachfolger durch ein Vermächtnis gestalten. Bei Anordnung einer Testamentsvollstreckung können Sie diesem die Auswahl des endgültigen, geeigneten Nachfolgers anhand Ihrer Kriterien übertragen. Darin beschränken sich die Gestaltungsmöglichkeiten aber nicht, sondern es wären auch Regelungen zu Abfindungsansprüchen, Verzicht oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen, usw. denkbar. Entscheidend für die beste Regelung ist die genaue Analyse der Ausgangssituation in persönlicher, handels- und auch gesellschaftsrechtlicher Hinsicht. Denn eines dürfen Sie bei der Aufteilung des Vermögens nicht vernachlässigen. An der fehlenden Übereinstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag sind schon etliche erfolgreiche Firmen zu Grunde gegangen. Zum Erhalt Ihres Lebenswerkes, der Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter und der finanziellen Absicherung Ihrer Familie ist es notwendig, dass die testamentarischen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen Ihren Bedürfnissen entsprechen und ineinander greifen. Hierzu empfehle ich Ihnen, sich fachkundiger anwaltlicher Beratung zu bedienen.

 

Gern stehen wir Ihnen beider Erstellung eines Testaments oder der Überprüfung Ihrer testamentarischen Regelungen zur Verfügung.

Sandra Beger-Oelschlegel - Rechtsanwältin und Fachanwältin für FamilienrechtRechtsanwälte Meyer-Götz, Oertel & Kollegen