• August 18, 2022
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Sowohl Privatleute als auch Unternehmer können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung insolvent werden. Doch wie läuft ein solches Verfahren überhaupt ab? Und was sollte man dabei dringend beachten?

Was genau ist Insolvenz?

Insolvenz ist einfach ausgedrückt eine Zahlungsunfähigkeit. Schuldner können Rechnungen und andere Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland unterscheidet man zwischen der Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen und der Regelinsolvenz für Unternehmen. Mit dem Verfahren werden die Schulden geregelt abgewickelt, sodass ein Neuanfang möglich ist – für Privatpersonen sowie für Unternehmen. Insolvenz wird dann ein Thema, wenn eine Überschuldung, eine Zahlungsunfähigkeit oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Vor dem Verfahren wird immer ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgenommen, den man auch als Gläubigervergleich bezeichnet. Hier wird versucht, mit einem Schuldenbereinigungsplan ohne ein Verfahren weiterzukommen. Doch Gläubiger haben sowohl die Möglichkeit, den Plan abzulehnen als auch anzunehmen. Sobald ein Gläubiger ihn ablehnt, gilt der Einigungsversuch als gescheitert.

Der Antrag auf Insolvenz

Wer die Insolvenz als einzigen Weg aus den Schulden sieht, muss früher oder später einen Antrag auf Insolvenz stellen. Während er bei Privatpersonen nicht verpflichtend ist, kann es böse Folgen haben, wenn Unternehmer den Zeitpunkt verpassen. Wer zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss sich innerhalb einer Frist von drei Wochen melden. Sonst gilt dies als Insolvenzverschleppung, was strafbar ist. Der Insolvenzantrag muss schriftlich beim Insolvenzgericht gestellt werden, bei dem der Schuldner seinen Geschäftssitz bzw. Gerichtsstand hat. Nachdem der Antrag eingegangen ist, prüft das Amtsgericht, ob das Unternehmen mit einem Verfahren noch zu retten ist oder nicht. Wer die Kosten des Verfahrens nicht mit Unternehmenswerten decken kann, kann keine Insolvenz anmelden. In dem Fall wird das Unternehmen aufgelöst. Wenn ausreichend Unternehmenswerte vorhanden sind oder man davon ausgehen kann, dass durch eine vorläufige Insolvenz genug erwirtschaftet werden kann, wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser hat drei Monate Zeit, um sich die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens genauer anzusehen. In der Folge werden Maßnahmen wie Sanierungen getroffen oder eine Insolvenz Auktion findet statt. Die Insolvenz soll Unternehmen dabei helfen, wieder auf die Beine zu kommen und einen Neustart zu wagen. Deshalb gibt es einige Richtlinien, an die man sich zu halten hat. Wer gut mit dem Gericht zusammenarbeitet, kann bereits in wenigen Jahren schuldenfrei sein.