• Februar 16, 2022
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Zeugnisse werden nicht nur während der Schulzeit ausgestellt, sondern auch im Arbeitsleben. Wie wichtig ist aber eigentlich das Arbeitszeugnis und welche Inhalte sollte es haben? Wann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf? 

Die Bedeutung des Arbeitszeugnis

Über die Wichtigkeit von Arbeitszeugnissen gibt es verschiedene Meinungen. Bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen gilt für den Arbeitgeber die "Wohlwollensfplicht", deswegen erscheinen sie für viele austauschbar und beliebig. Nichtsdestotrotz ist das Arbeitszeugnis eine Mitarbeiterbewertung und aufgrund einer stark positiven Leistungsbewertung kann es durchaus für Bewerbungen ausschlaggebend sein. 

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ? 

Es kann grundsätzlich zwischen einen 
-einfachen Arbeitszeugnis und einen 
-qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden werden. 

In einen einfachen Arbeitszeugnis wird ausschließlich die geleistete Arbeit bewertet, während in einen qualifizierten Zeugnis auch die Sozialkompetenz und die Arbeitsweise Berücksichtigung finden. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf ein "einfaches Arbeitszeugnis". Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in einer leitenden Position oder auch als Praktikant tätig war. Die Initiative sollte dabei vom Arbeitnehmer ausgehen, er muss das Zeugnis vom Arbeitgeber verlangen. Wenn das nicht der Fall ist, dann erhält er ein einfaches Arbeitszeugnis. 

Typische Inhalte im qualifizierten Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis kann bis zu 3 Jahre nach dem Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer eingefordert werden. Es gibt keine juristischen Festlegungen, wie es aufgebaut sein muss. 

Die folgenden Inhalte gehören in ein vollständigen, qualifiziertes Arbeitszeugnis:
-Dauer und Art der Beschäftigung
-Beschreibung der Tätigkeiten
-Bewertung der Leisungen
-Bewertung der Arbeitsweise
-Aussagen über die fachliche Kompetenz
-Erwähnung von besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten
-das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden
-ggf. der Grund für das Ausscheiden aus dem Job

Darüber hinaus muss das Zeugnis in gedruckter Form vorliegen mit einer Unterschrift. 

Mögliche versteckte Formulierungen

Negative Formulierungen sind in einen Arbeitszeugnis auf Basis der Wohlwollenspflicht nicht erlaubt. Der Arbeitgeber ist lediglich dazu verpflichtet, die erbrachte Leistung des Arbeitnehmers zu bewerten. Bei nicht zufriedenstellenden Leistungen haben sich aus diesem Grund Floskeln bzw. Formulierungen etabliert, um diese zur Sprache zu bringen. 

Hier werden einige Beispiele mit ihrer tatsächlichen genannt:
-"Er hat die gestellten Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt"
-"Sie war stets bemüht"
-"Er erledigte seine Aufgaben mit Genauigkeit und Sorgfalt"
-"Sie verfügt über ein gesundes Selbstvertrauen"
-"Frau Meier hat sich durch ihre Pünktlichkeit im besonders ausgezeichnet"
-"Sie hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt"

Es ist ein Unterschied, ob im Zeugnis die Phrase "zu unserer vollsten Zufriedenheit" oder nur "zu unserer Zufriedenheit" steht. Wenn die Pünktlichkeit insbesondere hervorgehoben wird, dann gibt es ansonsten aus Sicht des Arbeitgebers nichts Lobenswertes. 

Effizient ein Arbeitszeugnis erstellen

Insbesondere für größere Unternehmen lohnt es sich, ein Arbeitszeugnis mithilfe einer Software zu erstellen. Die Software Haufe Zeugnis Manager Professional ist marktführend für die Erstellung rechtssicherer Arbeitszeugnisse. Diese Software beinhaltet einen integrierten Workflow und außerdem mehr als 12.000 Formulierungen. Damit eignet sie sich für die Erstellung von bis zu 100 Zeugnissen pro Jahr.

Kann der Arbeitnehmer eine Änderung einfordern lassen? 

Es wird dem Arbeitnehmer empfohlen, das ausgestellte Zeugnis auf Form, Sprache und Inhalt zu prüfen. Bei ungewöhnlichen Formulierungen ist es selbstverständlich, um eine Änderung zu bitten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Formulierungen unverständlich oder nicht klar erscheinen. 

In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer unverzüglich das Gespräch suchen, um eine Besserung anzustreben. Dieses Gespräch sollte frei von Vorwürfen sein und zur Aufklärung beitragen. Der Arbeitnehmer kann dabei versuchen klar darzulegen, warum er mit den ausgestellten Zeugnis nicht zufrieden ist. 

Eine Änderung kann nicht immer eingefordert werden, es ist auch von den Ansprüchen des Arbeitnehmers abhängig. Rechtschreibfehler und eine fehlende Schlussformel sind jedoch ein No-Go für das Arbeitszeugnis.