• April 21, 2023
  • 3358 Aufrufe

Spätestens seit der Corona-Pandemie nehmen Homeoffice und Mobiles Arbeiten jenseits von Pflichtangeboten an Bedeutung zu. Es handelt sich aber um rechtlich verschiedene Formate.

Bei Homeoffice

steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz im Sinne einer betrieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung – inklusive sämtlicher arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen.

Mobiles Arbeiten hingegen

bedeutet, dass der Arbeitnehmer ortsungebunden an jedem erdenklichen Ort arbeiten kann. Hierfür sind arbeitsschutzrechtliche Anforderungen nur eingeschränkt zu beachten.

Für beide Varianten

sind Vereinbarungen über die grundsätzliche Gestattung durch den Arbeitgeber und gerade auch zu den verwendeten Arbeitsgeräten, Datenschutz, Geheimhaltung und ggf. der Verwendung privater Endgeräte zu treffen.

Der Kreuzer Tipp

Mobiles Arbeiten bietet mehr Flexibilität und erfordert keinen „förmlich“ eingerichteten Arbeitsplatz. Für die umfassende Ausgestaltung ist eine schriftliche Vereinbarung dringend zu empfehlen. Sprechen Sie uns an!