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Oh Schreck, das Erbe ist weg

Wenn sich Dritte Ihr Erbe unter den Nagel reißen, sind Sie nicht machtlos!

250 Milliarden Euro. Diese immense Summe wird jedes Jahr in Deutschland vererbt. In Form von Bargeld, Immobilien, Bankkonten oder Wertgegenständen wechselt das Vermögen den Besitzer. Dabei kommt es immer wieder vor, dass eine Erbmasse unrechtmäßig an Dritte geht. Erbschleicherei ist ein seltenes, aber unterschätztes Problem. Dabei können Sie sich ganz einfach davor schützen. Wie? Das verrät Ihnen Rechtsanwalt Franz-Georg Lauck, Fachanwalt für Erbrecht, im Gespräch mit dem Disy-Redakteur Maximilian Walter.

„Ein gewerbsmäßiges Vorgehen, bei dem vielen älteren Menschen ihr Erbe entzogen wurde, ist zwar Dresdner Anwälten und Ärzten bekannt, doch nicht bis zur Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgedrungen.“

Es ist spät am Abend. Sie erhalten einen Anruf aus dem nahegelegenen Altenheim: "Wir müssen Ihnen zu unserem tiefsten Bedauern mitteilen, dass..." Es sind diese Momente im Leben, die wir alle nicht erleben wollen. Der Tod eines nahen Angehörigen ist keine leichte Sache.

Neben den emotionalen Strapazen stehen eine Reihe von Behördengängen an. Und jetzt stellen Sie sich vor, sie stoßen beim Durchsuchen der Unterlagen auf ein Testament, mit dem Namen einer Ihnen unbekannten Person oder alles ist schon weg. In diesem Fall sind Sie wohlmöglich ein Opfer von Erbschleicherei geworden. "Nach dem Erbfall zeigt sich leider häufig der wahre Charakter der Menschen", weiß auch Rechtsanwalt Franz-Georg Lauck, Fachanwalt für Erbrecht. Die Definition ist klar: Ein Erbschleicher ist eine Person, die sich unrechtmäßig ein Erbe aneignet. Häufig trifft es Menschen, die durch Demenz, hohes Alter oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage sind, mit klarem Verstand ein Testament zu verfassen. Lauck ergänzt: "Nutzt man rechtswidrig die Hilfebedürftigkeit einer anderen Person aus, um sich selber einen finanziellen Vorteil zu schaffen, erschleicht sich also entweder das Vertrauen einer Person oder bringt sie zu Handlungen, die er oder sie gar nicht will, dann ist das ebenfalls Erbschleicherei." Entscheidend ist die Testierfähigkeit. Glaubt ein Angehöriger, dass diese beim Erstellen des Testaments nicht gegeben war, dann ist es jedoch äußerst schwierig, das Testament anzufechten. Im Erbrecht ist der letzte Wille des Menschen ein hohes Gut. Es bedarf konkreter Hinweise auf geistige Ausfallerscheinungen, falls möglich das Attest eines Psychologen oder Psychiater, um die geistigen Fähigkeiten einer Person im Nachhinein anzuzweifeln. Allerdings muss nicht erst der Tod des Erblassers eintreten, wie Rechtsanwalt Franz-Georg Lauck weiß: "Hat jemand das Vertrauen eines Erblassers und eine Generalvollmacht erhalten, dann kann diese Person uneingeschränkt über die Konten des Erblassers verfügen. Räumt er diese jetzt über einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren leer, dann ist das eine Form von Erbschleicherei. Das kann auch durch Hochzeit im hohen Alter oder auch das Ändern des Testaments geschehen." Weil immer mehr Menschen an Demenz leiden, schaffen es Nachbarn, Pfleger und sogar völlig fremde Personen, immer wieder einen Erblasser zu überzeugen, das Testament zu ihren Gunsten zu ändern. Senioren in Altersheimen werden besonders häufig Opfer von Erbschleichern. "Menschen, die an der Tür klingeln und etwas über Kontostände, Testamente usw. erfahren wollen, sind grundsätzlich verdächtig. Man sollte auf gar keinen Fall voreilig Daten von sich preisgeben", so Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Es sei in der Tat selten der Fall, dass Anwälte oder Notare unangemeldet an der Haustür klopfen, um über das Testament zu sprechen. Bei Heimbewohnern ist das Risiko größer, sagt auch Schmidt: "In die Heime kommt im Prinzip jeder rein. Normalerweise melden sich Besucher bei der Wohnbereichsleiterin oder den Schwestern. Sind diese nicht am Platz, kann man ungestört durch die Heime gehen." Wichtig ist, dass man verhindert, dass Dokumente einfach blind unterschrieben werden. Doch davor schützen kann man sich kaum. Erst recht nicht, wenn die Person schwer krank ist und die Konsequenzen seiner Handlungen nicht einschätzen kann. Solche Fälle könnten in Zukunft noch häufiger vorkommen, denn "die Zahl alleinstehender alter Menschen wird weiter steigen," so Lauck. Sich gegen Erbschleicher zur Wehr zu setzen, ist schwierig. Wurde das Vermögen bereits zu Lebzeiten dank einer Generalvollmacht von Dritten verbraucht, laufen die Angehörigen dem Geld häufig Jahre hinterher. Der erste Schritt ist, sich bei der Bank als Erbe zu identifizieren. Seit neusten benötigt man dafür nicht unbedingt einen Erbschein. Jeder Nachweis, dass man Erbe geworden ist, sei es ein Testament oder ein Erbvertrag, reicht aus, um Einsicht in die Konten des Erblassers zu erhalten. Damit kann der Weg des Vermögens nachgezeichnet und Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden. Besser ist es natürlich, sich vor dem Todesfall gegen Missbrauch zu schützen. Dafür lässt sich zum Beispiel ein Erbvertrag einrichten. In diesem Vertrag binden sich Erblasser und Erben aneinander. Wird ein Testament auf Basis dieses Vertrages erstellt, können Änderungen nur noch mit der Zustimmung aller Beteiligten vorgenommen werden. Vereinbaren Mutter, Vater und zwei Kinder also in einem Erbvertrag, dass im Todesfall die Kinder Alleinerben werden, dann ist das rechtlich verbindlich. Fällt ein Kind in Ungnade und soll enterbt werden, wird es juristisch äußerst schwierig, dies durchzusetzen. Nur in extremen Ausnahmefällen (zum Beispiel schwere Straftaten, tätliche Angriffe) kann ein Erbvertrag gegen den Willen des Begünstigten geändert werden. Ein großes Problem ist, dass Betrüger in den seltensten Fällen etwas zu befürchten haben. Erbangelegenheiten fallen unter das Zivilrecht. Erst wenn Tatbestände wie Urkundenfälschung oder Täuschung nachgewiesen werden, würde die Polizei tätig werden. In besonders schweren Fällen drohen dann bis zu zehn Jahre Haft. Ein gewerbsmäßiges Vorgehen, bei denen alten Menschen ihr Erbe entzogen wurde, ist zwar Dresdner Anwälten und Ärzten bekannt, doch nicht bis zur Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgedrungen. Auch beim diakonischen Betreuungsverein wurde man bisher selten Zeuge von offensichtlicher Erbschleicherei. Zwar gibt es Fälle, in denen nach dem Tod eines Betreuten plötzlich bisher Unbekannte einen Teil des Vermögens haben wollen. Doch erst wenn diese Personen mit einem Erbschein nachweisen können, Erbe zu sein, wird ihnen das Geld übergeben. Wenn Sie glauben, Opfer von Erbschleicherei geworden zu sein, hilft nur der Weg zum Anwalt.