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Honorarkonsul für Spanien: Alexander Prinz von Sachsen

Der Titel des Konsuls geht auf jene höchsten Beamten des Imperium Romani zurück. Der Titel blieb, doch hat sich heutzutage vieles in Status und Tätigkeit dieser Position verändert.

 

Frauen, die dieses Amt bekleiden, wären damals beispielsweise undenkbar gewesen. Gut, dass sich die Zeiten ändern, denn in Dresden gibt es allein schon zwei Damen, die ein Konsulat leiten. Der Titel kommt natürlich nicht ohne Prestige daher. Es ist ein noch immer bestehendes Kleinod elitärer Nomenklatur aus vergangenen Zeiten, das jedoch durchaus noch gesellschaftlichpolitisches Gewicht hat. Viele der Honorarkonsuln in Deutschland stammen aus höheren Wirtschafts- undGesellschaftskreisen: Society-Lady Ute Ohoven ist ihres Zeichens Honorarkonsulin der Republik Senegal, Ex-Daimler Chef Schrempp Honorargeneralkonsul für Südafrika. Verbindungen, die zunächst wenig nahe liegen. Wie also wird Man/n oder Frau Konsul? „Zweierlei Beamtengrade werden unterschieden“, erklärt Stephanie Bucksch, Leiterin der Geschäftsstelle des Corps Consulaire e.V. in Berlin, der freiwilligen Vereinigung der Berufs- und Honorarkonsuln. Zum einen gibt es die Generalkonsuln, bei denen es sich um eine beruflich ausgeübte Tätigkeit handelt. Honorarkonsuln hingegen sind rein ehrenamtlich tätig, sie erhalten keinerlei Honorar. Vielmehr entstammt ihr Titelzusatz dem englischen Wort „honour“, also „Ehre“. Wird das Amt eines Generalkonsuls angestrebt, muss eine Bewerbung beim Auswärtigen Amt erfolgen, das auf Amtseignung überprüft, wozu Mehrsprachigkeit und ein abgeschlossenes Studium gehört. Dem folgt eine 14-monatige Ausbildung für den höheren diplomatischen Dienst. Nach Absolvierung wird der oder die Kandidatin als diplomatischer Beamter vereidigt und kann in das Amt eingesetzt werden. Aufgrund ihres Status‘ werden Generalkonsuln vergütet, was sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Entsendestaates richtet. Da dieses Amt dem Beamtenstatus unterliegt, gilt es grundsätzlich auf Lebenszeit unter Berücksichtigung der Pensionsgrenze. Das derzeit einzige in Dresden bestehende Generalkonsulat ist das der Tschechischen Republik, welches von Generalkonsulin PhDr. Jarmila Krejcíková geleitet wird. Im Falle der Honorarkonsuln erfolgt eine Berufung durch den Entsendestaat. Dieser schlägt dem Auswärtigen Amt eine/n Kandidat/in vor. Neben anderen Voraussetzungen sollten die Bewerber eine allgemein angesehene, wirtschaftlich unabhängige und möglichst selbstständige Stellung sowie langjährige Beziehungen zum Entsendestaat haben. Die förmliche Zulassung mit der Erteilung der Exequatur erfolgt dann durch einen Hoheitsakt. Für das Amt der Honorarkonsuln gibt es keine Befristung. Häufig wird nach langjähriger Tätigkeit dann erst altershalber niedergelegt. Stephanie Bucksch weiß dazu: „Es gibt Honorarkonsuln, die mit fast 80 Jahren noch sehr engagiert tätig sind.“ Was genau sind nun die Aufgaben der Herren und Damen Honorarkonsul? Den Fokus bestimmen die AmtsinhaberInnen häufig selbst. Vornan steht die Förderung und Vermittlung der wirtschaftlichen und kulturellen Kontakte und Handelsbeziehungen. Zudem kümmern sich die Konsulate um kulturelle und soziale Projekte zwischen Entsendestaat und Deutschland, betreuen Messen und Ausstellungen und unterstützen Delegationen und Gäste der jeweiligen Länder. Städtepartnerschaften werden durch die Konsuln gefördert und sie stehen bei Fragen in Kontakt mit den zuständigen Ministerien. Zu den Routineaufgaben der Konsuln gehört die Ausstellung und Beglaubigung von Dokumenten. In Notfällen gilt das Konsulat eines Landes als Anlaufstelle für Rechtsoder medizinische Hilfe. „Der Kontakt zum Auswärtigen Amt besteht anlassbezogen. Also wenn Staatsbesuche anstehen oder sich Zuständigkeiten von Länder- auf Bundesebene verlegen“, erklärt die Vertreterin des Konsularkorps. Dessen Treffen wird übrigens im November dieses Jahres in Dresden stattfinden.