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Die klassische Lebensversicherung – ein Auslaufprodukt?
Der Niedergang der klassischen Lebensversicherung bahnt sich schon seit einigen Jahren an: Lag der Garantiezins für Lebensversicherungen einst bei über vier Prozent, ist er mittlerweile unter die 1-Prozent-Marke gerutscht. Lohnt es sich angesichts dieser Entwicklung überhaupt noch, im Rahmen der Altersvorsorge eine Lebensversicherung abzuschließen? Das Finanzministerium hat beschlossen, den Garantiezins für Lebensversicherungen zum 1. Januar 2017 von 1,25 auf 0,9 Prozent abzusenken. Grund dafür sind die niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten: Das Finanzministerium befürchtet deshalb, dass die Versicherer den bisherigen Zinssatz zukünftig nicht mehr finanzieren können.
Abschluss einer Lebensversicherung nicht empfehlenswert
Es lohnt sich aus Verbrauchersicht nicht mehr, eine klassische Lebensversicherung abzuschließen, denn sie wirft kaum noch Gewinn ab. Es gibt jedoch einige Alternativen. Sogenannte Kapitallebensversicherungen kommen teilweise ganz ohne Garantiezins aus. Das Risiko ist zwar höher als bei den alten Produkten, dafür lässt sich aber auch ein höherer Gewinn erzielen. Einige Versicherungen, so etwa die CosmosDirekt, geben bis zu einer bestimmten Höhe sogar eine Garantie auf die eingezahlten Beträge. Dadurch bleibt das Risiko begrenzt. In vielen Lebensversicherungen ist zudem ein Hinterbliebenenschutz enthalten – die sogenannte Risiko-Lebensversicherung ist sogar ausschließlich dafür konzipiert. Stirbt der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin der Familie, schließt die Risikolebensversicherung die entstandene Versorgungslücke für die Hinterbliebenen.
Alte Verträge nicht kündigen
Wer bereits eine Lebensversicherung besitzt, ist von dem abgesenkten Garantiezins nicht betroffen: In diesem Fall gilt bis zum Ende der Laufzeit der vertraglich vereinbarte Zinssatz. Es lohnt sich also nicht, ältere Verträge zu kündigen, sofern diese eine bessere Verzinsung bieten. Wird der Vertrag vorfristig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer nämlich nur den sogenannten Rückkaufswert – der deutlich unter der Summe liegt, die man erhält, wenn man den Vertrag bis zum Ende durchhält. Etwa die Hälfte des eingezahlten Geldes erhalte man bei einer vorzeitigen Kündigung zurück, so Verbraucherschützerin Edda Castelló. Kündigen sollte man daher nur, wenn man die Beiträge nicht mehr aufbringen kann oder bereits abzusehen ist, dass man die ersten Jahre nicht durchhält. Eine Alternative ist es, den Vertrag für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei zu stellen, in diesem Fall bleibt einem der bisherige Zinssatz erhalten.
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