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Was muss ich im Erbfall beachten?

Der Tod eines nahen Angehörigen ist ein Schock für die Hinterbliebenen. Doch einige juristische Fragen im Hinblick auf das Erbe dulden keinen Aufschub. Die Erstberatung ist im Regelfall durch die Familienrechtsschutzversicherung gedeckt. Disy sprach hierzu mit Rechtsanwalt Franz-Georg Lauck, Fachanwalt für Erbrecht.

Wie verhalte ich mich bei der Testamentseröffnung?
Lauck:
Testamente werden von den deutschen Nachlassgerichten in aller Regel ohne Ladung der Beteiligten eröffnet. Über diese "stille Eröffnung" wird eine Niederschrift angefertigt. Diese wird den Beteiligten einschließlich einer Kopie des eröffneten Testaments übersandt. Die Betroffenen können die Sach- und Rechtslage dann in aller Ruhe prüfen.

Wie viel Bedenkzeit habe ich für die Erbschaftsausschlagung?
Lauck:
Die Annahme einer Erbschaft kann durch ausdrückliche Erklärung oder auch durch ein Handeln erfolgen, das den Willen zeigt, Erbe zu sein. Will man nicht Erbe werden, also das Erbe ausschlagen, steht dafür eine Frist von sechs Wochen zur Verfügung. Diese beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem man von dem Erbfall und dem Grund der Berufung als Erbe Kenntnis erlangt. Ist man durch Testament zum Erbe berufen, beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht.

Wem fällt das Erbe zu?
Lauck:
Ist kein Testament vorhanden, fällt das Erbe den gesetzlichen Erben zu. Beim Tod eines Ehepartners sind dies in der Regel der überlebende Partner und die Kinder. Ist ein Testament vorhanden, ergeben sich die Erben aus den darin enthaltenen Festlegungen des Verstorbenen.

Was ist der Erbschein und wieso ist er so wichtig?

Lauck: Zur Abwicklung des Nachlasses wird in der Regel ein Erbschein benötigt - das ist das Dokument, mit dem Sie sich als Erbe gegenüber Behörden, Versicherungen und Banken legitimieren. In strittigen oder komplexen Fällen, z B. bei Streit über die Echtheit eines Testaments, ist im Zuge des Erbscheinverfahrens zu ermitteln, wer die rechtmäßigen Erben sind.

Was macht man, wenn es in der Erbengemeinschaft Streit gibt?
Lauck: Sind nach einem Todesfall mehrere Personen erbberechtigt, drohen oft langjährige Auseinandersetzungen. Bei Einverständnis aller Beteiligten kann eine Kanzlei die vollständige Abwicklung übernehmen. Bei streitigen Auseinandersetzungen zwischen Erben und sonstigen Nachlassbeteiligten bevorzuge ich in der Regel eine deeskalierende Strategie, die den Frieden in der Familie erhält oder wiederherstellt. Gleichzeitig können dadurch oft hohe Kosten für Gerichte, Sachverständige und Anwälte vermieden werden.

Kann man auf seinem Erbrecht bestehen, auch wenn man enterbt wurde? Lauck: Der Pflichtteil ist vom Gesetzgeber als eine Art Mindestbeteiligung am Nachlass vorgesehen: Auch wenn Sie enterbt wurden, steht Ihnen beim Tod der Eltern oder des Ehepartners eine finanzielle Beteiligung am Nachlass in Form des Pflichtteils zu. Ausgenommen hiervon sind nur extreme Einzelfälle, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigten können, z. B. wenn Sie den Erblasser getötet oder dies versucht haben.

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Lauck: Der Pflichtteil ist ein Zahlungsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Dieser errechnet sich zunächst aus dem Wert des zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlasses. Sollte der Erblasser vor seinem Tod wesentliche Teile seines Nachlasses verschenkt haben, kann zusätzlich ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen.

Wer sorgt dafür, dass die Erben meinen Willen respektieren?

Lauck: Fehlt es den Erben an nötiger Erfahrung, um verantwortungsvoll mit Ihrem Vermögen umzugehen, empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser hat Ihren Nachlass entsprechend Ihren Verfügungen zu verwalten und aufzuteilen. Sie können ihn auch damit beauftragen, den Wert von Nachlassgegenständen zu ermitteln und Streitigkeiten unter den Erben zu schlichten. Der Testamentsvollstrecker sollte natürlich über ein hohes Maß an Erfahrung und Einfühlungsvermögen verfügen. Nur so kann er das Vertrauen der Erben erlangen und eine reibungslose Abwicklung sicherstellen.

Wenn das Erbe nicht mehr aufzufinden ist, was kann man tun?

Lauck: Wenn im Nachlass kaum noch etwas vorhanden ist, Konten abgeräumt wurden, wertvolle Kunstwerke oder Schmuckstücke verschwunden sind oder Immobilien auf rätselhafte Weise den Besitzer gewechselt haben, können wir Anwälte oft helfen. Wir machen Ihre Auskunftsansprüche gegenüber Banken, Versicherungen, Steuerberatern, Grundbuchämtern, gegenüber untreuen Bevollmächtigten sowie den übrigen Nachlassbeteiligten geltend. Wo erforderlich, schalten wir eine Detektei ein, die der Sache auf den Grund geht. Anschließend setzen wir Ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Schadensersatz durch. Ergeben sich Hinweise auf strafbares Handeln, unterstützen wir Sie bei strafrechtlichen Schritten gegen Erbschleicher und sonstige Verdächtige.