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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Das Leben besteht für mich aus Begegnungen - aus Begegnungen entstehen Beziehungen. Erfolg ist für mich die positive und verantwortliche Gestaltung von Begegnungen und Beziehungen, sei es im Beruf, mit Mandanten, Mitarbeitern und Kollegen, sei es im Privaten, in Partnerschaft und Familie, mit Freunden und Nachbarn. Tagsüber bin ich für meine Mandanten im Einsatz. Nach Feierabend und an den Wochenenden stehen jedoch Familie und Freunde im Mittelpunkt meines Lebens. Meine Frau hält mir den Rücken frei und gibt mir Stabilität und Kraft, um die täglichen Herausforderungen zu meistern. Meine beiden Kinder sind mein ganzer Stolz und sorgen noch immer für Freude und Überraschungen. Und natürlich will ich auch meine guten Freunde nicht missen. Im Berufsleben war die größte Herausforderung, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen und die volle persönliche und wirtschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Eine Verantwortung, nicht nur bei der Beratung und Vertretung meiner Mandanten, sondern auch gegenüber meinen Mitarbeitern und meiner Familie. Darunter fällt auch die Entscheidung für eine klare Spezialisierung auf ein einziges Rechtsgebiet - Erbrecht und Vermögensnachfolge - zu treffen und Mandate aus anderen Rechtsgebieten nicht mehr anzunehmen. Es ist wichtig, sich niemals auf dem Erreichten auszuruhen, sondern stets für Neues offen zu sein, weiter zu lernen und die eigenen Leistungen für die Mandanten zu verbessern. Der moderne Mann weiß, woher er kommt, was er kann und wohin er will. Er ist wahrhaftig in seinen Begegnungen und verlässlich in seinen Beziehungen. Er kennt seine Grenzen und nimmt Hilfe dankbar an. Er ist großzügig und liebevoll. Wird er gebraucht, ist er zur Stelle.

Vita: Rechtsanwalt Franz-Georg Lauck, 1959 in Flörsheim am Main geboren, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Mannheim, Mainz, Dijon und London. Seit 1988 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, er lebt mit seiner Ehefrau und den beiden Kindern in Moritzburg. Franz-Georg Lauck ist Fachanwalt für Erbrecht. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Privatpersonen, Freiberuflern und Selbstständigen bei der streitvermeidenden Testamentsgestaltung und in allen Fragen der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Hinzu kommt die qualifizierte Beratung seiner Mandanten bei den zur Vorsorge für die Wechselfälle des Lebens notwendigen Maßnahmen, wie z.B. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Als Mitglied der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein hält er sein Fachwissen ständig aktuell. Rechtsanwalt Lauck ist Mitglied des Fachausschusses Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen.