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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Was es zu beachten gibt, erklärte Referent Stefan Noll bei Dr. Kreuzer

 

In den Räumen von Anwalt Dr. Kreuzer ist immer etwas los – mal ist es Kreuzer Deluxe, mal Vorträge, Meetings oder ein Get Together. Letztens lud Dr. Stefan Kreuzer zu einem Vortrag über „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ ein. Wieso ausgerechnet dieses Thema für den aktuellen Vortrag gewählt wurde, lässt sich leicht erklären. Ein Pflege- oder Unglücksfall in der Familie ist schrecklich und die Angehörigen müssen mit diversen Dingen kämpfen sowohl in emotionaler, organisatorischer als auch finanzieller Hinsicht. Bei dem Vortrag wurden die Gäste über Rechte und praktische Tipps informiert. 18.30 Uhr war es soweit. Ausgewählte Gäste betraten die Kanzlei. Zwei nette Mitarbeiterinnen führten die Anwesenden zur Garderobe und es wurde Sekt und Wasser angeboten. Referent des Abends, Rechtsanwalt Stefan Noll, begrüßte gemeinsam mit Dr. Stefan Kreuzer das Publikum und es wurde in den Saal gebeten. Powerpoint und Stuhlreihen waren bereits vorbereitet. Nach dem Vortrag wurde eingeladen zu einem Glas Sekt, einem kleinen Imbiss und netten Gesprächen. Ein gelungener, informativer und charmanter Abend mit vielen neuen Erkenntnissen. Wir freuen uns auf weitere Vorträge und natürlich Kreuzer Deluxe im kommenden Jahr.