• Oktober 07, 2026
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Der Ministerrat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Ehrenamt im Freistaat befasst. Die Bilanz kann sich sehen lassen. Bayern ist Ehrenamtsland: Mehr als 40 Prozent der Bürger, das sind rund fünf Millionen Menschen, engagieren sich im Dienst am Nächsten. Dafür herzlichen Dank! Im bundesweiten Durchschnitt sind es nur 36,7 Prozent. Bayern ist Spitzenreiter. Damit dies so bleibt, stärkt die Bayerische Staatsregierung bürgerschaftliches Engagement und entwickelt es laufend weiter. Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer lebendigen und vielfältigen Gesellschaft und trägt wesentlich zur Solidarität der Bürgerinnen und Bürger bei. Auch das macht die bayerische Heimat so lebens- und liebeswert. Das ist die DNA unseres Miteinanders. Die Förderung des Ehrenamts hat in Bayern Verfassungsrang (Artikel 121). Die Staatsregierung stärkt mit ihrer Politik das Ehrenamt, die Anerkennungskultur und schafft ein breites Bewusstsein in der Öffentlichkeit. Es ist dem Freistaat ein großes Anliegen, zu ehrenamtlichem Engagement zu motivieren.

Ehrenamtliche haben in Bayern verschiedene Anlaufstellen:

  • Die Ehrenamtsbeauftragte ist ressortübergreifend tätig. Sie wird zu allen Vorhaben der Staatsregierung angehört, die das bürgerschaftliche Engagement betreffen.
  • Die Zentren für lokales Freiwilligenmanagement treiben im Rahmen einer Modellförderung die Weiterentwicklung etablierter Strukturen wie Freiwilligenzentren/-agenturen und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement voran. Im laufenden Jahr werden 21 Einrichtungen mit rund 630.000 Euro staatlich gefördert.
  • Zur Vernetzung fördert das Bayerische Sozialministerium die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Koordinierungszenten (lagfa bayern). Sie ist eine unabhängige Organisation, die bei Gründung und Aufbau von Zentren für lokales Freiwilligenmanagement berät.
  • Ein zentrales Instrument zur Unterstützung und Förderung des Ehrenamts ist die barrierefreie Engagement-Plattform „freilich“ (www.freilich-bayern.de). Sie ermöglicht eine niedrigschwellige Suche passender Angebote für alle, die einen Ort und eine Gemeinschaft suchen, an dem bzw. in der sie sich einbringen können.
  • Mit dem nichtstaatlichen Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern (LBE) in Nürnberg fördert das Sozialministerium ein Netzwerk selbstständiger Partner, die sich der Verbreitung und Weiterentwicklung Bürgerschaftlichen Engagements verschrieben haben.
  • Auf dem Bayerischen Ehrenamtsportal bieten StMAS und LBE gemeinsam Informationen, Tipps und Aktuelles für alle Fragen rund um das Thema Ehrenamt (vgl. www.ehrenamt.bayern.de/wissen/fachinformationen/staatsregierung/). Damit haben alle Ehrenamtlichen und Interessierten die für sie relevanten Informationen übersichtlich aufbereitet. Auf dem Ehrenamtsportal findet sich auch der „Leitfaden für Vereinsfeiern“, der ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Planung, Organisation und rechtlichen Absicherung von Vereinsfesten und Brauchtumsveranstaltungen unterstützt. Das LBE betreut zudem die Seite „Vereinswiki“ (www.vereinswiki.info), eine zentrale Internetseite, die Vereinen den Verwaltungsalltag erleichtert.
  • Den Runden Tisch Bürgerschaftliches Engagement gibt es seit 2009. Hier tauschen sich die maßgeblichen Akteure wie Landtagsfraktionen, Wohlfahrtsverbände, Kommunale Spitzenverbände, Kirchen, Wissenschaft und Organisationen aus. Hauptthema ist die Verbesserung der Bedingungen für Bürgerschaftliches Engagement.
  • Der Bayerische Ehrenamtskongress findet seit 2012 alle zwei Jahre in Nürnberg statt und lockt jeweils rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Diskussion neuer Themen und Trends. Der nächste Kongress findet im Juni 2027 statt.

Der Freistaat pflegt zudem eine ausgeprägte Anerkennungskultur, um den hoch engagierten Ehrenamtlichen Anerkennung und Wertschätzung für ihren Dienst am Gemeinwohl zu zollen:

  • Die Bayerische Ehrenamtskarte würdigt den regelmäßigen Einsatz für das Gemeinwohl. 285.000 Karten sind aktuell in Bayern vergeben – ein Höchststand seit der Einführung. 93 der 96 bayerischen Landkreise bieten die Karte an, die viele Vergünstigungen und freie Eintritte ermöglicht.
  • Der Ehrenamtsnachweis Bayern dient nicht nur der Anerkennung, sondern ist auch Nachweis und Bestätigung ehrenamtlichen Engagements. Er kann die Inhaberinnen und Inhaber beim beruflichen Werdegang unterstützen.
  • Den Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt verleiht das Sozialministerium alle zwei Jahre unter wechselndem Motto. Prämiert werden im Rahmen einer Festveranstaltung neue Ansätze, modellhafte Initiativen und Leuchtturmprojekte.
  • Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung sorgt der Freistaat dafür, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, da sie keinen entsprechenden Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz haben. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.

Der Freistaat Bayern setzt sich auf allen Ebenen für unbürokratische Lösungen für Ehrenamtliche ein. Das Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamtes verpflichtet alle Behörden in Bayern zu einem ehrenamtsfreundlichen Verwaltungsvollzug. Zudem werden bestimmte Veranstaltungen von Anzeige- und Genehmigungspflichten befreit. Die Staatsregierung setzt sich seit Jahren auch für steuerliche und haftungsrechtliche Verbesserungen ein. Dazu wurden der Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale erhöht, die Freigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die zeitnahe Mittelverwendung angehoben und die Haftungsprivilegierung für Vorstandsmitglieder und Vereinsmitglieder erweitert.