• Oktober 06, 2026
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 Die Justizminister:innen aus Bund und Ländern tagen auch bei der Frühjahrskonferenz 2027 unter dem Vorsitz Hamburgs. Hamburg führt den Vorsitz bereits und wird die Geschäfte nach der Herbstkonferenz im November zunächst weiterführen. Zum 1. Juli 2027 übernimmt Hessen den Vorsitz und wird die Herbstkonferenz 2027 ausrichten. Im Jahr 2028 führt Hessen den Vorsitz regulär fort.

 

Turnusgemäß war vorgesehen, dass Sachsen-Anhalt den Vorsitz der Justizministerkonferenz im Jahr 2027 von Hamburg übernimmt. Die Fortführung des Vorsitzes durch Hamburg und die frühere Übernahme durch Hessen wurde in enger Abstimmung im Kreis der Justizministerien der Länder vereinbart. Hamburg verfügt aufgrund des aktuellen Vorsitzes bereits über die notwendigen organisatorischen Strukturen; auch Hessen ist durch die ohnehin für 2028 geplante Übernahme entsprechend vorbereitet.

 

Hintergrund der Entscheidung ist die bislang nicht abgeschlossene Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt. Mit dem Vorsitz Hamburgs bei der Frühjahrskonferenz 2027 und Hessens bei der Herbstkonferenz 2027 wird die reibungslose Durchführung der Justizministerkonferenz und der damit verbunden Aufgaben und Verfahren sichergestellt. Das Gremium berät aktuelle rechtspolitische Fragen, fasst Beschlüsse und gibt damit maßgebliche rechtspolitische Impulse. Die Beschlüsse sind rechtlich nicht bindend, geben aber wichtige Impulse für die Bundespolitik und mögliche Gesetzesinitiativen.