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Vertragliche Gestaltung zur späteren Praxis-Partnerschaft

Der altersbedingten Übertragung der eigenen Praxis an einen Nachfolger oder der Erweiterung in Form einer Gemeinschaftspraxis geht häufig eine längere Kennenlern- undProbephase voraus, bevor die tatsächliche Partnerschaft zum Tragen kommt. Die rechtliche Gestaltung dieser Phase sowie der anschließenden Partnerschaft ist komplex undabhängig von der Ausgangslage. Die sogenannte Jobsharing-Anstellung kommt zum Tragen, wenn der neue Arzt noch keine Zulassung besitzt und diese erst später erwerben kann. Hat er dagegen bereits eine Zulassung, kann diese in eine Arzt-Anstellungsgenehmigung umgewandelt werden, bis er nicht mehr als Angestellter, sondern als selbstständiger Partner in der Praxis auftreten soll (dann ist eine Rückumwandlung in eine normale "Zulassung" möglich).