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Aut-idem-Liste schafft mehr Klarheit

Ärzte und Apotheker können den Austausch eines verordneten Medikaments durch ein Rabattarzneimittel einschränken beziehungsweise ablehnen, wenn sie eine mögliche Gesundheitsgefährdung des Patienten befürchten. So können Ärzte die Substitution durch Ankreuzen des Aut-idem-Feldes auf dem Rezept untersagen und Apotheker die Ausgabe eines Rabattarzneimittels verweigern. Allerdings besteht bisher für Ärzte in diesem Fall die Gefahr der Regression. Abhilfe dagegen und mehr Klarheit soll nun eine Aut-idem-Liste schaffen, auf die sich der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt haben. Die Liste enthält bisher dasImmunsupressivum Ciclosporin und das Antileptikum Phenytoin. Ab sofort dürfen Medikamente mit einem der beiden Wirkstoffe also nicht mehr gegen Arzneimittel ausgetauschtwerden, für die ein Rabattvertrag existiert.