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Partizipation als Gesundheitsfaktor

Seit 1989 sind wesentliche Standards zum Schutz der Kinder und Jugendlichen von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in den UN-Kinderrechtskonvention weltweit festgelegt worden. Damit wurde die Wichtigkeit von ihrem Wert und Wohlbefinden systemübergreifend herausgestellt. Diese internationale Übereinkunft beruht auf den vier elementaren Grundsätzen für alle Kinder und Jugendlichen bis zu ihrer gesetzlichen Volljährigkeit:

 

  • das „Überleben und die Entwicklung“
  • die „Nichtdiskriminierung“
  • die „Wahrung der Interessen der Kinder“
  • die „Beteiligung“.

In zehn Grundsätzen fasst das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) die umfangreiche Ausarbeitung der Vereinten Nationen inhaltlich zusammen. Neben dem Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht, dem Recht auf Gesundheit, Bildung und Ausbildung und dem Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und einem sicheren Zuhause haben Kinder und Jugendliche weltweit auch das Recht auf eine gewaltfreie Er-ziehung und soziale Sicherheit sowie das Recht auf Möglichkeiten zur Partizipation am gesellschaftlichen Leben, um nur einige benennen zu können. (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 1992)

Wie sieht bei den Dresdner Kinder und Jugendlichen ihr Wissensstand zu der UN-Kinderrechtskonvention bzw. ihre Situation von Aktivitäten und Bereitschaft an ge-sellschaftlichen Aktivitäten in Schule und Freizeit aus? Darauf hat die Zweite Dresdner Kinderstudie Antworten mittels eines eigens entwickelten Befragungsbogens, der bei den Schülern der 6. bis 9. Klasse angewandt wurde. Kenntnisse über die internationale Kinderrechte hatten 44 Prozent der Dresdner Schüler, darunter 49,1 Prozent aller Jungen und 38,1 Prozent aller Mädchen, die diese Frage beantwortet hatten. Je älter die Schüler und je höher ihrer Sozialstatus war, desto häufiger wussten die Schüler über die Kinderrechte Bescheid.

 

Gut ein Drittel der befragten Schüler sah das Recht auf gewaltfreie Erziehung für die Kinder in Deutschland am häufigsten verletzt. Danach folgten das Recht auf Gleichheit (28,1 Prozent), Recht auf freie Meinungsäußerung (26,3 Prozent), welche nach Meinung der Befragten in Deutschland am häufigsten nicht erfüllt wurden. Im Gegensatz dazu stehen das Recht auf Gesundheit (18 Prozent), Recht auf Bildung (17 Prozent) und Recht auf Betreuung bei Behinderung (17 Prozent), die von den Befragten am ehesten als erfüllt erachtet wurden.

 

Die befragten Schüler der Mittelschulen schätzten im Vergleich zu denen am Gymnasium die Lage der verletzten Kinderrechte tendenziell ernster ein. Besonders traf dies auf das Recht auf freie Meinungsäußerung (Mittelschule: 30 Prozent versus Gymnasium: 21 Prozent), dem Schutz vor Ausbeutung (Mittelschule: 25 Prozent versus Gymnasium: 18 Prozent), dem Recht auf elterliche Fürsorge (Mittelschule: 21 Prozent versus Gymnasium: 14 Prozent) und/oder dem Recht auf Gesundheit (Mittelschule: 23 Prozent versus Gymnasium: 8,6 Prozent) zu (Lenz & Fücker, 2005a; 2005b).

Kinder und Jugendliche hatten bereits verschiedene Möglichkeiten und eine eigene Bereitschaft zur Partizipation in der Gesellschaft, wie die Zweiten Dresdner Kinderstudie aufzeigen konnte. Speziell zur Ermittlung von bereits praktizierter Partizipation bzw. einer vorhandene Partizipationsbereitschaft bei Dresdner Kinder und Jugendlichen wurden die folgenden sechs zentralen Beteiligungsbereiche in dem Befragungsinventar eingebaut (Lenz & Fücker, 2005a):

 

  • Mitarbeit in der Schülerselbstverwaltung
  • Mitwirkung in städtischen Entscheidungen
  • Mitarbeit in Kinder- und Jugendtreffs
  • Mitarbeit bei der Planung und Gestaltung von Spielplätzen
  • Mitarbeit in Türschutz- oder Naturschutzvereinen
  • Mitarbeit in sozialen Organisationen.

30 Prozent der Befragten engagierten sich mindestens in einem der genannten sechs Bereiche gesellschaftlich bzw. hatten sich bereits in ihrer Vergangenheit engagiert. Je jünger die Schüler desto geringer zeigte sich der Beteiligungsgrad, am niedrigsten lag er demzufolge in der 3. und 4. Klasse. Keine Unterschiede gab es zwischen Schülern der Mittelschule und denen vom Gymnasium. Der größte Anteil (15,8 Prozent) praktizierte bereits Partizipation als Klassensprecher, Schülersprecher und/oder Vertreter des Schülerrats. 7,7 Prozent der Befragten, damit an zweiter Stelle, gestalteten an den Programmen von Jugendtreffs mit. Falls die Befragten sich zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht engagierten, bestand dabei ein geäußertes Interesse zur Mitbestimmung und Mitgestaltung. Insgesamt war bei Mädchen im Vergleich zu den Jungen ein höheres Partizipationsinteresse vorhanden. So bekundeten jeweils 61 Prozent ihr Interesse, sich künftig für die Belange anderer Men-schen einzusetzen und/oder beim Tier- und Naturschutz mitzuarbeiten. Knapp 50 Prozent möchten gern mit anderen Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen der Stadt Dresden, die sie selbst betreffen würden, mitwirken. Im Gegensatz dazu äußerte sich ein Großteil, dass sie wenig oder gar kein Interesse an entsprechen-den zentralen Beteiligungsbereichen haben. Am deutlichsten wurde dies bezüglich der Mitgestaltung an Spielplätzen (55,5 Prozent), der Arbeit als Schülervertreter (57 Prozent) und an der gemeinsamen Mitgestaltung von Jugendtreffs (58 Prozent) thematisiert.

 

Quelle: Lenz, K., Fücker, M. (2005a): Zweite Dresdner Kin-derstudie. Wie Kinder in Dresden leben. [Aufruf am: 03.01.2012] URL: www.kinderstudie.de/zdk/abschlussbericht_kinderstudie_2005.pdf.