• April 21, 2023
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Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bringt für Unternehmen ab 2023 weit- und umfangreiche neue Pflichten zur Einhaltung von menschenrechts- und umweltbezogenen Rechten in ihren Lieferketten.

Fast jedes Unternehmen

muss rechtsformunabhängig die Einhaltung solcher Standards in der gesamten Lieferkette (mit Abstufungen) überwachen und dokumentieren. Es müssen Risikoanalysen durchgeführt werden.

Auch Präventionsmaßnahmen

und Risikomanagement inklusive Beschwerdeverfahren und einem Menschenrechtsbeauftragten müssen eingerichtet werden. Für den Fall, dass Unternehmen dem nicht nachkommen, können Bußgelder von bis zu 8 Mio. Euro oder 2 % des Durchschnittsjahresumsatzes verhängt werden und Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Der Kreuzer Tipp

Die Ausgestaltung von zu ergreifenden Maßnahmen muss noch konkretisiert werden, sollte jedoch zur Vorbereitung schon jetzt angegangen werden. Für die Ausgestaltung ist anwaltlicher Rat dringend und rechtzeitig zu empfehlen. Sprechen Sie uns an!