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Steuererklärung: Was kann man sich vom Finanzamt wiederholen?

Von den meisten wird sie gehasst – die Steuererklärung. Einmal im Jahr alle Unterlagen heraussuchen und sich durch 12 Monate Zettelwirtschaft kämpfen, damit es am Ende vom Finanzamt Bares zurückgibt. Was es hierfür braucht, sind absetzbare Posten, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Was gehört dazu?

 

„Kann man das von der Steuer absetzen?“

Gerade wenn man die Steuererklärung selbst macht und nicht etwa einen Steuerberater oder den günstigeren Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss man sich wohl oder übel näher mit dem Thema befassen, um den bestmöglichen Effekt aus der Erklärung ans Finanzamt herauszuholen. Als nützlich erweist sich hierbei etwa das Onlineportal der VLH, das im Servicebereich viele alltägliche Tipps rund um die Steuererklärung zusammenfasst und zudem zu wichtigen Themen wie Familie & Leben, Arbeiten & Pendeln oder Krankheit & Vorsorge umfassende Ratgeber zur Verfügung stellt. Verständlich formulierte Ratschläge findet man in den Monaten vor der Abgabefrist am 31. Mai auch häufig in den größeren Tageszeitungen. Auf die Frage „Kann man das von der Steuer absetzen?“ liefert etwa ein Artikel der Süddeutschen Zeitung Antworten. Zu den Basics, die immer abgesetzt werden können, zählen demnach:

 

  • haushaltsnahe Dienstleistungen, also etwa Handwerkerleistungen, Putzhilfen, Gärtner, Au-Pair-Kräfte sowie alles, was mit der Renovierung, dem Erhalt und der Modernisierung des Heims zu tun hat. Allerdings sind die Regelungen so, dass maximal 20 % der Kosten abgesetzt werden dürfen bis hin zu bestimmten Obergrenzen je Kategorie. Für Handwerkerarbeiten dürfen beispielsweise nur 20 % der Kosten abgesetzt werden, und zwar bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro im Jahr. Die 120 Euro-Rechnung der Thermen-Wartung fließt also gesetzlich nur mit 24 Euro in die Erklärung ein. Vorausgesetzt, man hat nicht bar bezahlt, sondern per Überweisung.
  • Werbungskosten, also alle Leistungen, die den Erhalt des Einkommens sichern. Das sind vor allem der Arbeitsweg (Fahrtkosten mit der Kilometerpauschale), ein häusliches Arbeitszimmer (sofern vom Arbeitgeber kein Büro gestellt wird), Weiterbildungskosten, Telefon/Internetkosten, Bewerbungskosten und so weiter. Pauschal lassen sich 1.000 Euro im Jahr absetzen, bei höheren Summen bedarf es genauer Nachweise. Bezüglich des Arbeitszimmers gibt es ebenfalls besondere Regelungen.

 

Da geht doch noch mehr?

Mit einer Steuererklärung lassen sich – wenn es gut läuft – mehrere hundert Euro vom Finanzamt wiederholen, und das funktioniert natürlich nicht nur mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Werbungskosten. Noch wesentlich mehr Faktoren können laut der WELT einbezogen werden:

Wer Vorsorgeaufwendungen betreibt, kann diese als Sonderausgaben in der Erklärung geltend machen. In einer Höhe von ganzen 80 Prozent (2015) bis zu einem Höchstbetrag von maximal 22.172 Euro pro Jahr. Nicht nur Vorsorgeaufwendungen sind es aber, sondern auch Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbungsminderungsrente, Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung. Ein Neuabschluss der klassischen Lebensversicherung ist allerdings nicht zu empfehlen.

Ein weiterer Bereich sind außergewöhnliche Belastungen, zu denen Kosten für neue Zähne, Pflege, Therapien oder Behandlungen gehören, sowie damit einhergehende Kosten für Medikamente, Hilfsmittel (z. B. Brille) und sogar Taxifahrten oder Kuren – das alles aber erst nach Abzug eines Eigenanteils, der vom Finanzamt berechnet wird. Wer außerdem noch Unterhalt zahlt, kann ihn ebenfalls bis zur Obergrenze von 8.652 Euro absetzen, wobei jedoch das Einkommen des Empfängers beachtet werden muss. Scheidungskosten gehören auch dazu, genau wie Beerdigungen.

Und als letzter Bereich sind auch Spenden und ferner Umzugskosten ein Thema, sofern der Umzug beruflich veranlasst ist. Durch den Wegfall der Makler-Courtage sind darin allerdings nur noch Aufwendungen für Umzugsunternehmen, einen Transporter o. Ä. enthalten, die Kaution kann dagegen nicht abgesetzt werden und der Betrag bleibt so wahrscheinlich eher gering.

 

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