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Das Kartell der Plattmacher

Ein Insider berichtet haarsträubendes aus der Welt der Insolvenzverfahren

Sie besitzen einen wesentlich größeren Handlungsspielraum als jeder Vorstand, Inhaber oder Geschäftsführer eines unternehmens – Insolvenzverwalter. Sie sollen konkursbedrohte Unternehmen retten, doch oft geben sie ihnen den letzten Rest. Andree Wernicke hinterfragt in seinem Buch „Das Kartell der Plattmacher“, wie mehr oder weniger gewissenhaft hier manchmal mit Millionenwerten gehandelt wird. Wernicke spricht von Korruption und Selbstbedienung. Sachsen und Dresden bilden hier allerdings eine in der Bundesrepublik einmalige ausnahme. Hier wird mehr saniert statt plattgemacht.


Wie wird man Insolvenzverwalter? Indem man einen Richter findet, der einen dazu macht. So beginnt Andree Wernicke sein

Buch und sagt damit viel. Seine größte Kritik besteht darin, dass es selten Experten sind, die sich um

die Insolvenzen kümmern und den Kern einer Insolvenz, nämlich
die wirtschaftliche Bewältigung einer Krise, stemmen können. Man
hat also mit rechtlichen, aber auch verstärkt mit betriebswirtschaftlichen
Fragen zu tun. „Bei der Mehrzahl der Insolvenzverwalter handelt es sich um
Rechtsanwälte, die überwiegend von wirtschaftlichen Zusammenhängen keinerlei oder bestenfalls nur eine blasse Ahnung haben, geschweige denn selbst über eigene unternehmerische Erfahrungen verfügen“, so Wernicke.
Nach dem Gesetz muss der Insolvenzverwalter eine geschäftskundige und von Gläubigern und Schuldnern unabhängige

natürliche Person sein (§56 Insolvenzordnung). „Das bedeutet alles und nichts“, sagt Wernicke. Weitere Prüfungen, Ausbildungsgänge oder andere Auswahlkriterien gibt es nicht. Dass man mit diesen Voraussetzungen Unternehmen wir Quelle, Kirch-Media, Märklin, Schießer oder die Wardan Werft abwickeln darf, hält er für unglaublich. „Eine Eisverkäuferin benötigt zumindest einen Nachweis vom Gesundheitsamt, doch bei Gericht bedarf es keinerlei Urkunden.“ Rund 40 Prozent der 2000 Insolvenzverwalter in unserem Land machen diesen Job nur gelegentlich (maximal zehn Insolvenzen im Jahr). Dafür würden 40 Verwalter ganze 100 und mehr Verfahren im Jahr erledigen, manche sogar bis 200. „Höchstpersönlich und gewissenhaft, wie es das Gesetz fordert – sie müssten zu den Wunderheilern gezählt werden“, schimpft Wernicke. Seine These: „Plattmachen sei die Regel, sanieren die Ausnahme.“

Außerdem, erklärt der Autor, sei der Beruf des Insolvenzverwalters sehr begehrt, denn er sei äußerst lukrativ. Neben der Vergütung als Insolvenzverwalter könne man erhebliche Nebeneinnahmen aus dem ursprünglichen Beruf hinzufügen. Ein Anwalt kann sich im Insolvenzverfahren selbst als Anwalt beauftragen, ein Steuerberater als solcher etc..

Doch nicht nur auf Seiten der Verwalter sieht Wernicke Nachholebedarf. Auch die Unternehmer werden kritisiert. Das Insolvenzrecht bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt ein Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen darf. Wenn ein Unternehmen nicht mindestens 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten bei Fälligkeit begleichen kann, wird es vom Handel ausgeschlossen. Doch im wahren Geschäftsleben wird das Insolvenzrecht recht leger angewendet. Viele eigentlich fällige Insolvenzanträge werden nicht gestellt oder Verfahren mehr als ein Jahr verschleppt. „In diesem Zeitraum entstehen die größten Schäden“, weiß Wernicke. Deshalb sind die Quoten in einem späteren Verfahren sehr gering, oder die Gläubiger gehen leer aus. Wenn eine Firma nicht mehr zahlungsfähig ist, so hat sie im Falle einer Kapitalgesellschaft nur 21 Tage Zeit, das wieder ins Lot zu bringen. Wenn die Chefs das nicht schaffen, steht der Schutz der Gläubiger ab dem Moment gesetzlich im Vordergrund. Eigentlich.

Ebenfalls eigentlich soll das Insolvenzrecht Unternehmen helfen, sich wieder zu sanieren und in den Handel und den wirtschaftlichen Kreislauf zurückzukehren. Ähnlich wie ein Schutzschirm, in dessen Schatten man in Ruhe restrukturieren kann. Aber die Praxis ...

Sollte man aber an einen guten Verwalter geraten, hat die Firma mit der Sonderrechtsordnung Möglichkeiten, die es ohne Insolvenzverfahren nie hätte.

  • Die Gläubiger haben keinen Zugriff mehr auf das Vermögen 
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden untersagt. Es dürfen keine Konten mehr gepfändet werden, keine Gerichtsvollzieher dürfen besuchen etc.. 
  • Das Unternehmen kann drei Monate lang ohne Lohnkosten arbeiten, weil die Löhne der Mitarbeiter über das Insolvenzgeld beim Arbeitsamt bezahlt werden. 
  • Drei Monate lang braucht man keine Umsatzsteuer abzuführen. 
  • Mitarbeiter können, unabhängig von den ursprünglichen Aussagen ihrer Arbeitsverträge, mit einer maximalen Frist von drei Monaten ohne Abfindungen gekündigt werden. 
  • Mietverträge können kurzfristig gekündigt werden. 
  • Geschlossene Verträge können rückabgewickelt oder einseitig beendet werden. 
  • Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung des insolventen Unternehmers nach Abschluss des Verfahrens 

Eigentlich klingt das für den in Not geratenen Unternehmer äußerst hilfreich. Doch auch hier sieht die Praxis anders aus. Die günstigste Variante für das Unternehmen ist das Planverfahren. Doch Andree Wernickes Schätzungen zufolge liegt hier einiges im Argen. Beim Planverfahren werden mehr als zwei Drittel aller Unternehmen wirtschaftlich aktiv, 55 bis 60 Prozent der Arbeitsplätze erhalten, und die Quote für die Gläubiger beträgt rund 20 Prozent nach einem Jahr. Dagegen werden im Regelinsolvenzverfahren nur ein bis zwei Prozent der Unternehmen gerettet, und die Quote liegt nach 4,5 Jahren bei 2 Prozent. Man fragt sich, warum dann bei mehr als 350 000 Verfahren zischen 

1999 und 2010 nur 2000 Insolvenzpläne bei den Gerichten eingereicht wurden (1850 angenommen). Das sind im Jahr rund 180 Planverfahren bei rund 30.000 Verfahren. „Die genannten Zahlen sind Schätzzahlen, weil die meisten Gerichte diese Verfahren nicht öffentlich machen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären“, erklärt Wernicke, vermutet aber, dass die Planverfahren nicht mehr als ein Prozent aller Regelinsolvenzverfahren ausmachen.

Sachsen ist dabei eine rühmliche Ausnahme. Wir sind das Bundesland mit dem höchsten Planaufkommen. Grund ist ein Förderprogramm der Sächsischen Landesbank, die Insolvenzpläne finanziell unterstützt. Hier wären, so Wernicke, an den drei sächsischen Insolvenzgerichten im Durchschnitt rund 30 Insolvenzpläne pro Jahr vorgelegt worden, in anderen Bundesländern fast gar keine. Als absoluten Experten auf diesem Gebiet bezeichnet Wernicke Dr. Florian Stapper aus Leipzig, der mehr als 30 gerichtlich bestätigte Insolvenzpläne vorweisen kann.

Warum wagen sich so wenige Verwalter dann an Planverfahren? Es erfordert einigen Aufwand. Die Gläubiger müssen von der Tragfähigkeit überzeugt werden, die Betriebsfortführung verlangt Fachwissen und Können und birgt enorme Haftungsrisiken für den Insolvenzverwalter. Er haftet persönlich für Fehler, die er macht, und für Verluste, die er erwirtschaftet. „Obendrein ist es viel mehr Arbeit als zehn Verfahren, die er in der gleichen Zeit locker abwickeln kann. Aber mit diesen zehn Verfahren hat er erheblich mehr verdient als mit einer einzigen Sanierung“, erklärt Wernicke. Und hier liegt sein zweiter großer Kritikpunkt. „Am gesamten System stimmt etwas nicht.“ Wenn man den Mehraufwand für die Planerstellung und die entsprechende Durchführung nehme, könnten ohne Risiko in der gleichen Zeit 14 Unternehmen „plattgemacht werden“, meint Wernicke. „Der Verdienst dürfte dabei das Zehnfache erreichen.“ Im Einzelfall gäbe es zwar ein höheres Honorar für einen Insolvenzplan, der aber weder Mehraufwand noch Haftungsrisiko abdecke.

Punkt drei der Kritik von Wernicke ist die enorme Macht der Verwalter. Er bezeichnet sie gar als „Sonnenkönige ohne Kontrolle“. Die Führung des dem Verwalter anvertrauten Unternehmens geht komplett auf ihn über, der ursprüngliche Eigentümer hat nur noch eine Statistenrolle. Der Insolvenzverwalter hat Einblick in alle Unterlagen und sei im Verfahren der „Master of the Universe“. Neben den im Insolvenzverfahren und bereits oben genannten Möglichkeiten kann er auch den Geschäftsführer haftbar machen, externe Aufträge vergeben, Teilbereiche verkaufen, den Betrieb fortführen oder schließen – alles. „Das ist eine Machtfülle“, so Wernicke, „die viele Grauzonen öffnet, in denen der Insolvenzverwalter nach Gutdünken agieren kann – je nach moralischer Einstellung in seinem Interesse oder in dem der Gläubiger beziehungsweise des Unternehmers.“ Durch die Überlastung der Gerichte, Richter wie Rechtspfleger, mangele es laut Wernicke an Kontrolle. Das gäbe Platz für „...Machenschaften, Gemauschel, kleine und große Deals.“

Was aber klar in Fakten auszudrücken ist, sind die Vergütungen. Der Insolvenzverwalter bekommt laut Wernicke bei jedem eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren durchschnittlich rund 50.000 Euro (bei 20.000 Verfahren pro Jahr rund 1 Milliarde Vergütungen). Besonders lukrativ ist auch die schon erwähnte Selbstmandatierung. „Ist der Insolvenzverwalter als Rechtsanwalt zugelassen, so kann er seine Tätigkeit gesondert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RGV) abrechnen“, verrät Wernicke. Das sei logisch, denn wenn der Verwalter Betriebswirt wäre, müsste er sowieso einen Rechtsanwalt beauftragen und bezahlen. Das Gleiche gelte bei einem Steuerberater, der als Insolvenzverwalter arbeitet, wenn er dieses Wissen im Insolvenzverfahren benötigt. Viele gute Insolvenzverwalter verzichten auf die Selbst-

beauftragung und Eigenabrechnung, aber manche nutzen die Vergütung „für den Einsatz besonderer Sachkunde“ (§5 Insolvenzrechtliche Vergütungsordnung) als einträgliche Zweitvergütung. Außerdem werden aus der Masse Dienstleister bezahlt, die dem Insolvenzverwalter Arbeit abnehmen (z.B. Verwaltung, Lohnabrechnung), Personalund Sachkosten, die dem Verwalter entstehen, Auslagen wie Reisekosten etc..

Wernicke geht so weit, dass er von schwarzen Schafen erzählt, die durch gesteuerte Verkäufe aus der Masse Freunde und Bekannte bereichern würden, Provisionen kassieren, Geldfluss durch „Kickbacks“ in Gang setzen, Verfahren hinauszögern, um Jahres-Verwaltungspauschalen zu kassieren, und so weiter. „Das ist alles mehr oder weniger legal“, resümiert er. „Kaum jemand fragt konsequent nach, und niemand sieht genau hin.“

Wie schwer es dagegen den Gläubigern gemacht wird, an ihr Geld zu kommen, was man als Unternehmer im Falle einer Insolvenz beachten sollte und natürlich auch, wo und wie man vertrauensvolle und fähige Insolvenzverwalter (denn es gibt von den seriösen Verwaltern besonders in Sachsen sehr viele) findet, lesen Sie weiter in Andree Wernickes Buch.

Anja K. Fließbach