- Januar 26, 2026
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„Gewinnen heißt nicht zwingend Freispruch, sondern ein Ergebnis, mit dem der Mandant zufrieden ist.“
Philipp Burchert
Fachanwalt für Verkehrsrecht | Dresden
Kurzvita
Phillip Burchert ist als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt Mandanten in Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafverfahren sowie im Verkehrszivilrecht. In seiner Arbeit legt er besonderen Wert auf klare Kommunikation, realistische Einschätzungen und eine Beratung auf Augenhöhe.
Warum sind Sie Anwalt geworden?
Burchert: Ich hatte Wirtschaft und Recht als Unterrichtsfach, fand das sehr spannend und entschied mich, dass zu studieren.
Warum haben Sie Dresden für Ihre Arbeit gewählt?
Burchert: Ich war zunächst in Chemnitz tätig, war da aber nicht mehr glücklich. Mir wurde in Dresden eine Tätigkeit angeboten. Zu der Zeit hat das mit meinen privaten Plänen gut gepasst.
Lohnt es sich heute noch, Anwalt zu sein?
Burchert: Der Anwaltsberuf ist ein wichtiger Beruf, da man die Bürger vor den Repressalien des Staates schützen kann. Der Job bringt einen Mehrwert für andere Menschen.
Sehen Sie Alternativen für sich?
Burchert: Im juristischen Berufsfeld nicht. Wenn, dann würde ich etwas ganz anderes tun. Das wäre dann eine handwerkliche Tätigkeit zum Beispiel als Fahrradmechaniker.
Wie sehen Sie die Zukunft der Anwaltschaft?
Burchert: KI und Digitalisierung werden vieles verändern. Aber juristische Bewertung, Erfahrung und der Umgang mit Menschen lassen sich nicht automatisieren. Gute Ergebnisse entstehen nicht allein durch Technik. Wenn man eine große Einheit ist, erleichtert man sich die Arbeit. Man muss schauen, wie man junge Juristen für den Beruf begeistert, dabei spielt auch eine gesunde Work-Life-Balance eine Rolle.
Wie wichtig sind Netzwerke?
Burchert: Sowohl um Mandate zu generieren als auch in der anwaltlichen Praxis. Austausch mit anderen kann im besten Fall auch für die eigene berufliche Praxis hilfreich sein.
Wie wichtig ist es für Sie, einen Fall zu gewinnen?
Burchert: Zunächst muss man klären, was man überhaupt unter „Gewinnen“ versteht. Für mich ist ein Gewinn bereits dann erreicht, wenn sich die Situation des Mandanten im Vergleich zum Ausgangszustand verbessert. Ganz klassisch heruntergebrochen auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren: Kommt jemand mit einem Bußgeldbescheid und einem einmonatigen Fahrverbot zu mir und es gelingt, das Gericht davon zu überzeugen, auf das Fahrverbot zu verzichten, dann ist das für mich ein Erfolg – auch wenn es am Ende zu einer Verurteilung kommt. Entscheidend ist, dass der Mandant das Ergebnis bekommt, das für ihn wirklich zählt. Wenn der Mandant zufrieden ist, bin ich es auch. Ein Freispruch ist natürlich schön, aber nicht zwingend der einzige Maßstab.
Wie stellen Sie sich Ihren Ausstieg aus dem Berufsleben vor?
Burchert: Das liegt für mich noch in weiter Ferne. Es gibt Menschen, die mit 40 sagen, sie hätten genug getan – wenn man das realistisch so erreichen kann, würde ich nicht Nein sagen. Aber komplett nicht mehr zu arbeiten, kann ich mir aktuell auch nicht vorstellen. Der Beruf als Rechtsanwalt ist für mich auch eine sinnstiftende Tätigkeit. Konkrete Vorstellungen habe ich nicht. Hoffentlich gesund, zufrieden und mit der Möglichkeit, das Leben weiterhin zu genießen und noch viel von der Welt zu sehen.
Haben Sie Tipps für ein gut funktionierendes Backoffice?
Burchert: Für mich ist das Backoffice extrem wichtig – mindestens genauso wichtig wie der Anwalt selbst, wenn nicht sogar wichtiger. Entscheidend sind flache Hierarchien und eine offene Kommunikation. Ich bin angestellt, meine Sekretärin ist angestellt, und wir arbeiten auf Augenhöhe. Anerkennung, wenn Dinge gut laufen, gehört genauso dazu wie ehrliches Feedback, auch wenn es mal unangenehm ist.
Was war Ihr spektakulärster Fall?
Burchert: Anwälte denken eigentlich selten in Kategorien wie „spektakulär“. Für mich ist jeder Fall zunächst einmal gleich wichtig. In meinem Bereich gibt es hin und wieder Konstellationen, die objektiv außergewöhnlicher sind – etwa Verfolgungsfahrten im innerstädtischen Bereich. Ein Fall aus meiner Anfangszeit ist mir besonders im Gedächtnis geblieben: Ein Mandant hatte nachts einen Alleinunfall und sich entschieden, den Unfallort zu verlassen und früh Kontakt zu mir aufzunehmen. In solchen Situationen kann man aktiv beraten. Das ist deutlich spannender, als wenn der Sachverhalt bereits abgeschlossen ist. Am Ende ist es gut für den Mandanten ausgegangen.
Was würden Sie an der Justiz in Deutschland ändern?
Burchert: Ganz klar: mehr Geschwindigkeit. Vor allem im Zivilrecht dauern Verfahren oft sehr lange. Für uns Anwälte bedeutet das häufig, dass wir der Prellbock für den Frust der Mandanten sind. Ähnlich ist es im Verkehrsstrafsachenrecht: Viele Mandanten kommen, wenn der Führerschein bereits sichergestellt ist und brauchen schnelle Planungssicherheit. Schnellere Verfahren und eine konsequentere Digitalisierung wären hier sehr wünschenswert.
Was würden Sie konkret in Ihrem Fachgebiet ändern?
Burchert: Ich würde den § 142 StGB – das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – reformieren. Aktuell droht bei einem bedeutenden Fremdschaden eine Fahrerlaubnisentziehung von mindestens sechs Monaten. Die Grenze liegt bei etwa 1.800 Euro, was bei modernen Fahrzeugen sehr schnell erreicht ist. Das halte ich für nicht mehr zeitgemäß. Es geht nicht darum, das Verhalten zu verharmlosen, sondern um Verhältnismäßigkeit.
Sehen Sie auch Absurdes in der Gesetzgebung?
Burchert: Ich persönlich finde die zwingend vorgeschriebenen Assistenzsysteme für neu zugelassene Fahrzeuge, die nach meiner Kenntnis auf EU-Richtlinien basieren, überflüssig und unnötig preissteigernd. Natürlich tragen Assistenzsysteme wie ISA, welches Tempolimits erkennt und den Fahrer auf Überschreitungen – akustisch, haptisch oder teilweise autonom - hinweist, zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Dennoch dürfte diese Vielzahl an elektronischen Assistenzsystemen auch zur Preissteigerung beitragen und den ein oder anderen Bürger das Gefühl der Bevormundung vermitteln.
Welche Mandanten passen besonders gut zu Ihnen?
Burchert: Mandanten, die bereit sind, Verantwortung abzugeben und sich beraten zu lassen. Beratung funktioniert nur mit Vertrauen. Schwierig wird es, wenn Mandanten nach Internet- oder KI-Recherche exakt vorgeben wollen, wie etwas umzusetzen ist.
Was für eine Anwaltspersönlichkeit sind Sie?
Burchert: Ich kommuniziere klar und direkt und verspreche nichts, was ich nicht halten kann. Wenn ich keine Erfolgsaussichten sehe, sage ich das offen. Erreichbarkeit und Offenheit sind mir wichtig.
Kontakt
Philipp Burchert
Fachanwalt für Verkehrsrecht
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
Telefon: 0351 80718-70
E-Mail: burchert@dresdner-fachanwaelte.de
Profillink:
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LinkedIn: Philipp Burchert (Verlinkung zu https://www.linkedin.com/in/philipp-burchert-3225b7344/)