• September 21, 2023
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Berlin – Ernährungstherapie kann bei vielen ernährungsbedingten Erkrankungen und bei Krankheiten, die diätetische Maßnahmen erfordern, die ärztliche Therapie hilfreich ergänzen. Mithilfe der "Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung" kann Ernährungstherapie von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen empfohlen werden. Mit dieser haben Patienten und Patientinnen die Möglichkeit, eine (anteilige) Kostenerstattung der ernährungstherapeutischen Leistung bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Das Formular wurde jetzt aktualisiert und ist ab sofort verfügbar.

Die Ernährungstherapie wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patientinnen und Patienten eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen. Ärzten und Ärztinnen steht die so genannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ jetzt in aktualisierter und überarbeiteter Version zur Verfügung. Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen. Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.

Zu den qualifizierten Ernährungsfachkräften zählen zertifizierte Diätassistentinnen und Diätassistenten, Oecotrophologen und Oecotrophologinnen oder Ernährungswissenschaftlerinnen und Ernährungswissenschaftler. Sie sind in der jeweiligen Experten- bzw. Fachkräfte-Suche der in der Bescheinigung angegebenen zertifizierenden Verbände und Fachgesellschaften zu finden.

Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ dient der Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die ergänzende Beratung durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte setzt eine eng abgestimmte Kommunikation zwischen Ärzten und Ärztinnen sowie Ernährungsfachkräften voraus. Das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung gewährleistet dabei den Einstieg in eine optimale Versorgung und Betreuung von Patientinnen und Patienten. Zahlreiche Indikationsbeispiele erleichtern die Angabe der Diagnose und des Beratungsauftrags. Auch können Patienten und Patientinnen gleichzeitig mit der Notwendigkeitsbescheinigung Laborbefunde, Befundberichte und der Medikationsplan ausgehändigt werden. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden.

Die Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und anbieterneutral. An der Erstellung bzw. Überarbeitung waren die maßgeblichen Berufs- und Fachverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie (AG EMET: BDEM, DAEM, DGEM, VDD, VDOE) beteiligt.