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Infos rund um die Feinstaubplakette

Im März 2007 trat die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft. In gekennzeichneten Arealen ist es seitdem nur den durch Feinstaubplaketten gegenzeichneten Fahrzeugen erlaubt, auf den Straßen zu fahren.

Grundlegendes zur Feinstaubplakette

Feinstaubplaketten sind hierzulande nichts Neues. Schon vor etwa sieben Jahren rief man in unseren Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen aus. In besagten Zonen ist allein der Zugang von bestimmten, als schadstoffarm gekennzeichneten Fahrzeugen gestattet. Das langfristige Ziel ist die Verbesserung der Luft- und Lebensqualität sowie merklich reduzierte Umweltschäden. Nach Inkrafttreten der Verordnung wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover die ersten richtigen Umweltzonen eingerichtet. Mittlerweile hat sich die Zahl der Umweltzonen auf über 50 erhöht. Welches Fahrzeug mit welcher Plakette gekennzeichnet werden muss, hängt in erster Linie von der Schadstoffklasse ab. Je geringer die Feinstaubemission, desto höher und damit besser ist auch die jeweilige Schadstoffgruppe. Wer sich nun unsicher ist, ob das eigene Fahrzeug nun die gelbe oder doch die grüne Feinstaubplakette tragen muss, kann das auf verschiedenen Portalen im Internet überprüfen. Grundsätzlich gilt die Verordnung für (fast) alle Pkw und Nutzfahrzeuge.

Elektrofahrzeuge mit Feinstaubplakette?

Auf deutschen Straßen entdeckt man immer häufiger Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb. Müssen die Fahrer der E-Flitzer einen Punkt in Flensburg und 40 Euro Geldbuße befürchten, wenn sie ohne Feinstaubplakette in einer Umweltzone angehalten werden? Eigentlich nicht, da der Verbrennungsmotor ja hier nicht vorhanden ist. Häufig erkennen aber die Polizeibeamten die Elektroautos nicht und halten den Fahrer aufgrund der fehlenden Plakette an. Daher fordern die Umweltverbände mittlerweile weiße Plaketten für E-Autos.