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5 Dinge, die Sie nicht über den Film „Hulk“ wissen

Der Film „Hulk“ ist ein legendärer Blockbuster, der im Jahr 2003 veröffentlicht worden ist. Er basiert auf den Marvel-Comics mit gleichem Namen und war in der geschnittenen Version ab 12 Jahren frei gegeben, während die Uncut Version ab FSK 16 war. Der Nachfolger „Der unglaubliche Hulk“ kam zwar fünf Jahre später heraus, aber auch heute fasziniert noch der erste Film, mit dem alles begann. Im Folgenden die interessantesten Details, die Sie zu diesem Film bestimmt noch nicht kennen. 

 

Fakt Nummer 1: Vorbild für Hulk war Günter Schlierkamp  

Foto: Portrait von Hulk. 

 

Der Film „Hulk“ ist am 3. Juli 2003 in die deutschen Kinos gekommen und punktet bei vielen Zuschauern einerseits mit seinen grandiosen Effekten und andererseits mit seinen atmosphärischen Elementen. Was viele allerdings nicht wissen, ist, dass die Figur des „Hulks“ ursprünglich auf dem Vorbild von Günter Schlierkamp basiert. 

 

Schlierkamp, der am 2. Februar 1970 in Olfen das Licht der Welt erblickte, ist ein deutscher Profi-Bodybuilder. Mittlerweile lebt er seit 23 Jahren in den USA. 

 

Fakt Nummer 2: Es gibt einen Hulk Spielautomaten 

 

Fakt Nummer 2 zum Film „Hulk“, der den meisten Personen unbekannt sein dürfte: Es gibt sogar einen populären Spielautomaten, der dem Film - genauer gesagt seinem Nachfolger „Der unglaubliche Hulk“ - gewidmet ist. 

 

Ähnlich spektakulär wie auch der Action-Film daher kommt, ist das Slot-Game mit einem Jackpot von bis zu 200.000 Euro ausgestattet. Der Spielautomat ist von Playtech entwickelt worden und verfügt über fünf Walzen mit 25 Gewinnlinien. Der RTP liegt bei 96% und schon mit einem Mindesteinsatz von nur einem Cent ist ein Spiel möglich. 

 

 

Fakt Nummer 3: Es gibt zwei Versionen des Films 


Foto: Stühle im Kino. 

 

Fans des Films „Hulk“ sollten darüber hinaus wissen, dass es eigentlich zwei Versionen des Streifens gibt. Während die Variante, die in die <link tills-kino-ist-das-beste.3204.0.html>deutschen Kinos gekommen ist, eine Altersbeschränkung von FSK 12 aufwies, gab es noch eine zweite Version, die erst ab 16 Jahren freigegeben war. 

 

Die zweite Variante war jedoch niemals in den Kinos zu sehen, sondern konnte als ungekürzte Fassung lediglich auf DVD erworben werden. Diese ist gegenüber der Kino-Version mehr als eine Minute länger. 

 

Fakt Nummer 4: Kinos verweigerten die Ausstrahlung 

 

Fakt Nummer 4: Bei diesem Streifen gab es auch einige Kinobetreiber-Ketten, die die Ausstrahlung in ihren Räumlichkeiten verweigerten. Hintergrund war, dass die Produktionsgesellschaft UIP zu hohe Mieten für „Hulk“ verlangt hatte. 

 

UIP steht für „United International Pictures“, einen großen britischen Filmverleih, der seinen Sitz in London hat und bereits seit 1981 existiert. 

 

Fakt Nummer 5: Der Nachfolger sollte eine Neuverfilmung sein 

 

Fünfter und letzter unbekannter Fakt ist, dass der Nachfolger des Films „Hulk“, dessen Hauptfigur vollständig von Industrial Light & Magic am Computer generiert worden war, eigentlich eine Neuverfilmung der ursprünglichen Fassung werden sollte. 

 

Der unglaubliche Hulk“ wich allerdings vom Plan ab und wies diverse Verknüpfungen zu seinem Vorgänger auf. Im Prinzip handelte es sich nämlich trotz des Zeitsprungs um eine direkte Fortsetzung.