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Wechselmodell auch beruflich eine alternative

Im Jahr 2015 waren über 130.000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Bezieht man die unverheirateter Eltern mit ein, liegt die Zahl von einer Trennung
betroffener Kinder noch weitaus höher. Durch eine Trennung bzw. Scheidung mö-
gen die Erwachsenen als Paar nicht mehr funktionieren und getrennte Wege gehen - Eltern bleiben sie ein Leben lang.

 

Das typische Modell zur Betreuung der Kinder nach einer Trennung - das Kind lebt bei dem einen Elternteil und besucht den anderen Elternteil jedes zweite Wochenende – entspricht häufig nicht mehr dem zunehmenden Wunsch des nicht hauptsächlich betreuenden Elternteils, mehr Verantwortung für die Kinder zu übernehmen. Vermehrt wün- schen sich die „Wochenendeltern“ eine Betreuung und Erziehung zu annähernd gleichen Teilen – das sogenannte Wechselmodell.

 

Auch bietet das Wechselmodell Eltern vielfach die Möglichkeit, trotz Kinderbetreuung einer Vollzeitberufstätigkeit nachzugehen. In vielen Fällen ist es Eltern möglich, durch Regelungen mit dem Arbeitgeber die Ausweitung der Stunden in der einen und die Verkürzung der Arbeitszeit in der anderen Woche zu erreichen. Dadurch sind auch beide Elternteile nanziell besser abgesichert, Unterhaltslasten sind gerechter verteilt und die Zufriedenheit beider Elternteile einschließlich der Kinder steigt.

 

Für die Vereinbarung oder die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells, die seit einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun möglich ist, ist jedoch immer Voraussetzung, dass das Wechselmodell im konkreten Fall im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl am besten entspricht.

 

Zwischen den Eltern besteht erhöhter Abstimmungs- und Kooperationsbedarf, was geeignete äußere Rahmenbedingungen, zum Beispiel eine gewisse Nähe der elterlichen Haushalte und die Erreichbarkeit von Schule und Betreuungsreinrichtungen, aber auch eine entspre- chende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraussetzt. Beide Eltern sollten hinreichende Erziehungskompetenzen aufweisen und erkannt haben, dass eine kontinuierliche und verlässliche Kindererziehung der elterlichen Kooperation und eines Grundkonsens in wesentlichen Erziehungsfragen bedarf.

 

Bei bestehender hoher elterlicher Konfliktbelastung wird das Wechselmodell in der Regel nicht dem Kindeswohl entsprechen, da das Kind durch vermehrte oder ausgedehnte Kontakte mit dem anderen Elternteil verstärkt mit dem elterlichen Streit konfrontiert wird und gegebenenfalls vermehrt in Loyalitätskonflikte gerät. Nur in Fällen, in denen die Eltern in der Lage sind, ihren persönlichen Konflikt von der gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Elternrolle gegenüber dem Kind zu trennen und dieses von ihrem Streit zu verschonen, vermag das Wechselmodell auch zum Wohl des Kindes gelingen.

 

Verbreitet ist zudem die Auffassung, bei einem Wechselmodell bestünden keine Ansprüche auf Zahlung von Kindesunterhalt. Bei unterschiedlichen Einkommensverhältnissen kann nach der Rechtsprechung aber gleichwohl ein Anspruch auf Zahlung eines (wenn auch geringeren) Kindesunterhalts bestehen. Zu beachten ist hier immer, dass in diesem Fall beide Eltern einen erhöhten Mehraufwand durch die die Betreuung zu gleichen Teilen haben.

 

Sollten Sie vor der Entscheidung stehen, welches Betreuungsmodell für Ihr Kind nach der Trennung von dem anderen Elternteil das Beste ist, verlieren Sie ihr Kind nicht aus dem Blick. Machen Sie die Betreuung nicht vom gegebenenfalls zu zahlenden Unterhalt abhängig und seien Sie ehrlich zu sich selbst: Können Sie die Betreuung absichern, können Sie kon iktfrei mit dem anderen Elternteil kommunizieren oder bei Konflikten diese zumindest vom Kind fernhalten?