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Vorsorge bei Kindern

Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren (U1 bis U9) dienen den Familien zur medizinischen Begleitung, helfen frühzeitig Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen und schwere Erkrankungen zu erkennen und zu behandeln. Sie sind eine wichtige präventive Maßnahme, um langfristig Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Familien stellen sich dabei ihrem Kinder- oder Hausarzt regelmäßig im Rahmen eines Kinder-Vorsorgeprogramms der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in festgelegten und immer größer werdenden Abständen vor. Die erste Untersuchung findet darin unmittelbar nach der Geburt des Kindes statt und die U2 bis U6 folgen im Verlauf des ersten Lebensjahres. Um den zweiten, dritten, vierten und fünften Geburtstag des Kindes sind jeweils U7, seit 2008 U7a, U8 und U9 vorgesehen.

 

Die Inanspruchnahme dieser Früherkennungsuntersuchungen von den Familien ist darüber hinaus ein wichtiger Indikator für das Gesundheitsverhalten der Familien des Kindes. Aus diesem Grunde wird während der Kita- und Schulaufnahmeuntersuchung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes um die Vorlage des Vorsorgeheftes der sogenannten "U-Untersuchung" gebeten.

Im Verlauf der letzten Untersuchungsjahre brachten immer mehr Kinder ihr Vorsorgeheft mit, wobei deutliche Unterschiede zwischen den Kita-Einrichtungen erkenn-bar sind. Gründe dafür können zum einen in dem Verhalten der Eltern selbst und zum anderen in der Vorbereitung der Kita-Untersuchung durch die Einrichtung selbst liegen. Zum Zeitpunkt der Kita-Untersuchung und Schulaufnahmeuntersuchung nahmen durchschnittlich 95 Prozent aller Kinder mit dem vorgelegten Vorsorgeheft an der U2 bis U7 teil, wie die Abbildungen zeigen. Mit zunehmendem Alter der Kinder nahm die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen ab der U6 zunächst leicht und hin zur U9 deutlich ab.

Die leicht steigende Beteiligungsquote bei den Dresdner Schulanfängern für die Früherkennungsuntersuchungen kann auch ein Resultat von der gesundheitspolitischen Aktion „Ich geh‘ zur U! und Du?“, die das Gesundheitsamt der Stadt Dresden in Form von Informations- und Einladungsmodellen umgesetzt hat. Diese zielgruppenpolitsche Bemühung wurde durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesministerium für Gesundheit initiiert.