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Menschen mit Behinderung

Als Menschen mit schwerer Behinderung werden Personen eingestuft, die eine Behinderung von über 50 Prozent haben. Von einer Behinderung im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches wird gesprochen, wenn die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Anzahl der Menschen mit schwerer Behinderung gibt den kommunalpolitischen Akteuren eine Grundlage, diese Personengruppe in ihren Entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Je nach Art der Beeinträchtigung werden spezifische Anforderungen an die Gesundheits- und Sozialpolitik, Versorgungsstrukturen, Wohnungsbau, Verkehrspolitik, Grün- und Erholungsflächen, integrative Konzepte, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik sowie Kultur- und Freizeitgestaltung gestellt. 

 

Ende 2011 waren in Dresden laut Kommunaler Statistikstelle insgesamt 52.141 Menschen mit schwerer Behinderung, davon 28.363 Frauen registriert. Während in den jungen Lebensjahren Menschen eher selten von einer schweren Behinderung betroffen sind, steigt der Anteil im höheren Lebensalter an. Den Daten zufolge sind über ein Viertel der Menschen mit schwerer Behinderung 65 Jahre und älter (28,5 Prozent).