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Die Deutschen denken zu wenig an das Alter

Vielen Deutschen scheinen inzwischen die Fakten des demografischen Wandels bekannt zu sein: Dass die Menschen immer älter werden, dass bald zu wenig Junge für zu viele Ältere sorgen müssen, dass Rente und Pflegegeld nicht mehr das sein werden, was sie heute sind. Statistiken beweisen, dass bereits seit 1999 die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ansteigt. Sehr wahrscheinlich ist, dass dieser Anstieg um das Jahr 2030 noch größere Ausmaße annehmen wird.


Statistik: Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland in den Jahren 1999 bis 2011 (in 1.000) | Statista


Mehr Statistiken finden Sie bei Statista Trotzdem zeigen neueste Studien, dass die Deutschen sich nur selten oder zu wenig privat absichern. Das mag nicht unbedingt an mangelnder Kenntnis über den demografischen Wandel liegen, sondern vor allem an mangelnder Kenntnis darüber, welche Rechte einem im Alter zustehen – und was die gesetzliche Pflegeversicherung letztlich wirklich übernimmt. Schon heute reicht nur bei den wenigsten Pflegebedürftigen die Rente aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Bereits jetzt zahlen Kinder für ihre Eltern, um ihnen einen angenehmen Lebensabend sichern zu können. Reicht das Geld der Pflegeversicherung nicht aus, springt zwar in erster Linie das Sozialamt ein, dieses wendet sich jedoch zwecks einer Kostenrückerstattung häufig an die erwachsenen Kinder. Anhängig von der Pflegestufe schwanken die Fördergelder, aber natürlich auch die Kosten:

 

  • Pflegestufe 0: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die aber noch nicht in die Pflegestufe 1 passen, haben einen Anspruch auf 100 bis 200 Euro im Monat.
  • Pflegestufe 1: Benötigt der Betroffene mindestens einmal am Tag Hilfe bei mindestens zwei Bereichen der Grundpflege, besteht ein Hilfebedarf für 1,5 Stunden am Tag.
  • Pflegestufe 2: Hier benötigt der Betroffene mindestens dreimal täglich Hilfe. Der zeitliche Aufwand für eine Grundpflege beträgt hier mindestens drei Stunden.
  • Pflegestufe 3: Wer rund um die Uhr Hilfe benötigt, der ist schwer pflegebedürftig. Mindestens fünf Stunden Versorgung stehen einem hier zu.
  • Härtefall: Wird das Maß der Pflegestufe 3 überschritten, liegt ein Härtefall vor. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene nachts von mehreren Pflegekräften betreut werden muss und insgesamt mindestens sechs Stunden Pflege benötigt.

Wer nicht rechtzeitig für sich selbst sorgt, der sollte wissen, dass der Bundesgerichtshof die Kinder des Pflegebedürftigen in die Pflicht genommen hat. Verdient ein erwachsenes Kind mehr als 1.400 Euro, werden 50 Prozent – teilweise sogar immer noch 100 Prozent – vom Sozialamt eingezogen. Sind jedoch Altersvorsorge oder ähnliches vorhanden, werden die Kosten natürlich von diesen Quellen übernommen. Altersvorsorge lohnt sich also – auch im Sinne der Kinder.